Zahlreiche Piloten der insolventen Germania Fluggesellschaft mbH werden derzeit mit vermeintlichen Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters Rüdiger Wienberg überzogen. Die Piloten hatten sich für den Erwerb einer gesonderten Lizenz Geld von Germania geliehen, um Flugzeuge der Insolvenzschuldnerin fliegen zu können. Das Geld fordert der Verwalter nun zurück. Dieser Anspruch ist jedoch sehr zweifelhaft.

Neben der eigentlichen Fluglizenz benötigen Piloten ein Type Rating, um bestimmte Verkehrsflugzeuge fliegen zu dürfen. Derartige Musterberechtigungen erlauben die Führung eines bestimmten Flugzeugtyps. Die Lizenzkosten hierfür belaufen sich auf einen fünfstelligen Euro-Betrag. Viele Piloten finanzieren diesen Betrag über ein Darlehen, welches sie bei der Fluggesellschaft aufnehmen, für die sie tätig sind. Eine größere Zahl von Germania-Piloten haben diese Darlehen bei ihrem Arbeitgeber aufgenommen und werden nun vom Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg auf Rückzahlung in Anspruch genommen.

Die geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sind jedoch zweifelhaft, da die Musterberechtigung nur für ein bestimmtes Flugzeug gilt und gerade nicht zur Führung aller Verkehrsflugzeuge berechtigt. Ob der Pilot diese Berechtigung auch weiterverwenden kann, ist also sehr zweifelhaft, da er möglichweise bei einer anderen Airline ein anderes Muster fliegt und damit eine andere Lizenz benötigt.

„Es werden die Gestaltungsgrenzen überspannt, da einzelne Piloten letztendlich das Insolvenzrisiko übernehmen“, so Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf. Gegen die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters bestehen mehrere Verteidigungsmöglichkeiten, die im Einzelfall zu prüfen sind. Piloten, die sich derartigen Rückzahlungsforderungen ausgesetzt sehen, sollten unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.

Weiter Informationen unter: ed.pm1769287255akemm1769287255eorb-1769287255kilah1769287255cub@i1769287255kswor1769287255ob.ah1769287255csas1769287255 oder Tel.: 0211 / 82 89 77 191

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

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