Interview mit Rechtsanwalt Robert Buchalik zu gesetzlichen Änderungen bei der Insolvenzantragspflicht: „Ein Moratorium wäre wichtig“

Auf dem Höhepunkt der Coronakrise, am 27. März 2020, beschloss der Deutsche Bundestag, die Pflicht für Unternehmensverantwortliche, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung spätestens innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, auszusetzen. Die Aussetzung wurde bis zum 30. September 2020 befristet. Das Bundesjustizministerium wäre befugt gewesen, die Maßnahme im Verordnungsweg zu verlängern, maximal bis zum 31. März 2021. Anstatt von der Befugnis Gebrauch zu machen, ließ das Bundeskabinett im Deutschen Bundestag ein Änderungsgesetz auf den Weg bringen. Danach wird die Aussetzung nur bei Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Keine Verlängerung ist für den Fall der Zahlungsunfähigkeit vorgesehen. Ein Interview mit Robert Buchalik.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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