Zehn Experten aus den Bereichen Sanierung und Insolvenz sowie Steuern und Strafrecht setzten sich im Rahmen eines in interaktiver Eigenregie entwickelten Planspiels intensiv mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf für einen „präventiven Restrukturierungsrahmen” – einem außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahren – auseinander.

Resümierend wurde festgestellt, dass der Richtlinienentwurf der EU-Kommission einen sehr interessanten Ansatz für ein außerinsolvenzliches Sanierungsverfahren darstelle, aber aufgrund der zahlreichen ungeklärten Fragen und Sackgassen noch viel Arbeit auf die nationalen Gesetzgeber zukommen werde. Nach einhelliger Meinung kann und wird das präventive Restrukturierungsverfahren die Eigenverwaltungsverfahren unter dem Schutz der Insolvenzordnung (ESUG) jedenfalls nicht verdrängen können. Es schafft nicht die Liquiditätsvorteile über Insolvenzgeld und Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben. Es kann aber im vorinsolvenzlichen Stadium zu einer echten Alternative werden, zumal in das Verfahren anders als bei der Sanierung unter Insolvenzschutz nur selektiv ausgesuchte Gläubiger oder Gläubigergruppen einbezogen werden können. Ein weiterer handfester Vorteil aus Schuldnersicht ist die Möglichkeit, durch ein Moratorium die bestehenden Banklinien bis auf weiteres offen zu halten, die im Insolvenzverfahren gekündigt werden könnten.

Den kompletten Beitrag aus dem Existenzmagazin lesen Sie hier.

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos