Zehn Exper­ten aus den Berei­chen Sanie­rung und Insol­venz sowie Steu­ern und Straf­recht setz­ten sich im Rah­men eines in inter­ak­ti­ver Eigen­re­gie ent­wi­ckel­ten Plan­spiels inten­siv mit dem von der EU-Kom­­mis­­si­on vor­ge­leg­ten Richt­li­ni­en­ent­wurf für einen „prä­ven­ti­ven Restruk­tu­rie­rungs­rah­men” – einem außer­insol­venz­li­chen Sanie­rungs­ver­fah­ren – auseinander.

Resü­mie­rend wur­de fest­ge­stellt, dass der Richt­li­ni­en­ent­wurf der EU-Kom­­mis­­si­on einen sehr inter­es­san­ten Ansatz für ein außer­insol­venz­li­ches Sanie­rungs­ver­fah­ren dar­stel­le, aber auf­grund der zahl­rei­chen unge­klär­ten Fra­gen und Sack­gas­sen noch viel Arbeit auf die natio­na­len Gesetz­ge­ber zukom­men wer­de. Nach ein­hel­li­ger Mei­nung kann und wird das prä­ven­ti­ve Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren die Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren unter dem Schutz der Insol­venz­ord­nung (ESUG) jeden­falls nicht ver­drän­gen kön­nen. Es schafft nicht die Liqui­di­täts­vor­tei­le über Insol­venz­geld und Nicht­zah­lung von Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben. Es kann aber im vor­insol­venz­li­chen Sta­di­um zu einer ech­ten Alter­na­ti­ve wer­den, zumal in das Ver­fah­ren anders als bei der Sanie­rung unter Insol­venz­schutz nur selek­tiv aus­ge­such­te Gläu­bi­ger oder Gläu­bi­ger­grup­pen ein­be­zo­gen wer­den kön­nen. Ein wei­te­rer hand­fes­ter Vor­teil aus Schuld­ner­sicht ist die Mög­lich­keit, durch ein Mora­to­ri­um die bestehen­den Bank­li­ni­en bis auf wei­te­res offen zu hal­ten, die im Insol­venz­ver­fah­ren gekün­digt wer­den könnten.

Den kom­plet­ten Bei­trag aus dem Exis­tenz­ma­ga­zin lesen Sie hier.

image_pdf

Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

Ver­an­stal­tun­gen

News­let­ter

Bücher

Stu­di­en & Leitfäden

Vide­os

image_pdf