• Alle päd­ago­gi­schen Ein­rich­tun­gen blei­ben unver­än­dert geöff­net und das Betreu­ungs­an­ge­bot ist wei­ter­hin sichergestellt

 

Bri­lon. 1. Febru­ar 2018. Vie­le haben bereits die Schat­ten­sei­te des Lebens gese­hen und benö­ti­gen pädagogische/psychologische Unter­stüt­zung. Das gilt eben­so für die rund 200 Kin­der und Jugend­li­chen, die vom Ver­ein Let’s go! betreut wer­den, wie auch für die vier­bei­ni­gen the­ra­peu­ti­schen Hel­fer der Jugend­hil­fe­ein­rich­tung. Die ver­hal­tens­auf­fäl­li­gen Jugend­li­chen und Tie­re hel­fen sich in dem unge­wöhn­li­chen Kon­zept gegen­sei­tig. Sie ver­ar­bei­ten gemein­sam nega­ti­ve Erleb­nis­se und wol­len damit wie­der Ver­trau­en zu ande­ren Men­schen fas­sen. Rund 250 Päd­ago­gen, The­ra­peu­ten und Mit­ar­bei­ter küm­mern sich in den knapp 40 Ein­rich­tun­gen in Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len und Hes­sen sowie in zwei Aus­lands­stand­or­ten um die trau­ma­ti­sier­ten Kin­der und Jugend­li­chen. Wäh­rend die tier­ge­stütz­te Päd­ago­gik von den Jugend­äm­tern stark nach­ge­fragt wird und die War­te­lis­ten für frei­wer­den­de Plät­ze immer län­ger wer­den, ist der Trä­ger­ver­ein aus Bri­lon in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten. Mit einem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren soll die Jugend­hil­fe­ein­rich­tung saniert und das erfolg­rei­che Ange­bot fort­ge­führt werden.

„Der Ver­ein hat in sei­ner kur­zen zehn­jäh­ri­gen Geschich­te einen enor­men Zuwachs erfah­ren. Heu­te betreu­en wir fast vier­mal so vie­le Jugend­li­che wie in unse­rer Anfangs­pha­se. Wäh­rend wir die Betreu­ungs­plät­ze immer wei­ter aus­ge­baut haben, sind aller­dings unse­re Ver­wal­tungs­ab­läu­fe und Struk­tu­ren nicht mit­ge­wach­sen. Das hat uns ein­ge­holt. Mit dem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren wol­len wir uns neu auf­stel­len“, erklärt Let’s Go-Vor­­­stand Hel­ga Sen­ger. Ver­spä­te­te Zah­lun­gen für das Betreu­ungs­an­ge­bot sowie ein vom Ver­ein vor­fi­nan­zier­ter Immo­bi­li­en­kre­dit hat­ten im ver­gan­gen Jahr zu einem Liqui­di­täts­eng­pass und dann im Okto­ber 2017 zur Insol­venz­an­trag­stel­lung geführt. Wäh­rend das vor­läu­fi­ge Ver­fah­ren noch im Rah­men einer Regel­in­sol­venz durch­ge­führt wur­de, hat mit der Eröff­nung die Ver­fah­rens­art gewech­selt. Das Amts­ge­richt Arns­berg unter­stützt den Antrag des Ver­eins auf eine Eigenverwaltung.

 

 

Das Beson­de­re des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens ist, dass der Vor­stand nun wie­der die Ver­eins­ge­schäf­te über­nom­men hat und die wei­te­re Sanie­rung selbst­stän­dig über­neh­men kann. Alle Maß­nah­men erfol­gen im Ein­ver­neh­men mit den Gläu­bi­gern, dem über­wa­chen­den Sach­wal­ter und dem Insol­venz­ge­richt. Der Vor­stand wird zudem durch die Sanie­rungs­exper­ten der Wirt­schafts­kanz­lei und Unter­neh­mens­be­ra­tung Buch­a­lik Bröm­me­kamp aus Düs­sel­dorf unter­stützt. Das Düs­sel­dor­fer Unter­neh­men beglei­tet der­zeit die AWO Mül­heim sowie die Sucht­kli­nik „Neue Rhön“ durch ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Vor Ort soll Tim Lang­städt­ler (eben­falls Buch­a­lik Bröm­me­kamp) den Vor­stand ergän­zen. Zudem hat das Amts­ge­richt Arns­berg den Rechts­an­walt Dr. Chris­toph Schul­­te-Kau­­brü­g­­ger von der Kanz­lei White & Case als Sach­wal­ter bestellt. Der Sach­wal­ter über­nimmt eine Auf­sichts­funk­ti­on und hat dar­über hin­aus die Auf­ga­be, die wirt­schaft­li­che Lage des Schuld­ners zu prüfen.

Die Jugend­hil­fe­ein­rich­tung hat das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren genutzt, um gemein­sam mit Buch­a­lik Bröm­me­kamp ein zukunfts­fä­hi­ges Sanie­rungs­kon­zept zu erstel­len, das die Fort­füh­rung des Ver­eins dar­stellt. Alle päd­ago­gi­schen Ein­rich­tun­gen blei­ben unver­än­dert geöff­net und das Betreu­ungs­an­ge­bot war und ist wei­ter­hin sicher­ge­stellt. „Zunächst wer­den wir die unren­ta­blen Leis­tun­gen auf den Prüf­stand stel­len und die­se Fit für die Zukunft machen. Zusätz­lich soll das ambu­lan­te und bera­ten­de Ange­bot aus­ge­baut wer­den. Dar­über hin­aus müs­sen wir aber noch viel mehr auf die Bevöl­ke­rung zuge­hen und für den Ver­ein wer­ben. Denn bis­her flie­ßen der Jugend­hil­fe­ein­rich­tung trotz der her­vor­ra­gen­den Arbeit der Mit­ar­bei­ter nur sehr weni­ge Spen­den zu“, erläu­tert Sanie­rungs­exper­te Tim Lang­städt­ler die nächs­ten Schritte.

Recht­li­che Grund­la­ge für die Eigen­ver­wal­tung ist das Gesetz zur Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men, kurz ESUG genannt. Es trat im März 2012 in Kraft. Das ESUG eröff­net betrof­fe­nen Unter­neh­mern und auch Ver­ei­nen eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten, Liqui­di­tät zu gene­rie­ren, die sie für die Sanie­rung benö­ti­gen und die das Eigen­ka­pi­tal wie­der­her­stel­len. Am Ende des Ver­fah­rens steht ein Sanie­rungs­plan, der die Ent­schul­dung des Ver­eins, die Befrie­di­gung gesi­cher­ter und unge­si­cher­ter Gläu­bi­ger regelt sowie die erfor­der­li­chen Sanie­rungs­maß­nah­men auf­zeigt. Die­sem Plan müs­sen die Gläu­bi­ger zustimmen.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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