• Arbeitsplätze bleiben erhalten

Halver, 2. September 2014. Die Jung, Boucke GmbH & Co., Halver, will sich durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren. Das Amtsgericht Hagen hat den entsprechenden Anträgen des Automobilzulieferers entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. In der Eigenverwaltung bleibt Geschäftsführer Hans Ulrich Volz weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens unter Aufsicht des Gerichtes und eines Sachwalters weiter lenken. Als Sachwalter bestellte das Hagener Amtsgericht den Bochumer Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer (Kanzlei White & Case Insolvenz GbR). Weiterhin wird Wirtschaftsjurist Nils Averbeck (Kanzlei Buchalik Brömmekamp) als Restrukturierungsgeschäftsführer die Unternehmensleitung unterstützen. Während des Verfahrens läuft die Produktion und Logistik unvermindert weiter. Jung, Boucke beliefert schwerpunktmäßig Kunden aus der Automobilindustrie und dem Anlagenbau. Das Unternehmen wird nun in den nächsten Wochen mit der auf Sanierung spezialisierten Kanzlei Buchalik Brömmekamp ein tragfähiges Konzept erarbeiten, in dem die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens dargestellt sind. Dem Konzept müssen dann die Gläubiger zustimmen, später wird es vom Amtsgericht bestätigt. Im Rahmen einer Betriebsversammlung wurden die 215 Mitarbeiter über die aktuelle Entwicklung informiert. Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert. Ein Arbeitsplatzabbau ist derzeit nicht geplant. Insbesondere die politische Krise zwischen Russland und der Ukraine sowie der wirtschaftliche Abschwung in Brasilien haben zu einem unerwarteten Umsatzrückgang geführt. „Die Aufträge aus diesen Ländern wurden zwar bei uns platziert, jedoch sind sie aufgrund der Krisen weit nach hinten verschoben worden“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter Hans Ulrich Volz die Situation. Zudem belasten die Rückführungsquoten aus dem Insolvenzverfahren in 2011 das Unternehmen. „Die Zahlungen wurden sehr optimistisch geplant, damit wir die Gläubiger schnell befriedigen konnten. Aus heutiger Sicht fehlt uns diese Liquidität, um in notwendige Maschinen und Materialien investieren zu können“, ergänzt Volz. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren nutzt Jung, Boucke eine neue Möglichkeit der Insolvenzordnung, die erst seit 2012 genutzt werden kann. Das Unternehmen habe sich letztlich für die Eigenverwaltung entschieden, weil das Verfahren die besten Instrumente biete, die eingeleitete Sanierung im Interesse aller Stakeholder schnell und erfolgreich umzusetzen. „Damit können wir Jung, Boucke wieder auf wirtschaftlich gesunde Füße stellen“, so Volz. Auch Sachwalter Dr. Markus Wischemeyer hat sich im Unternehmen einen Überblick verschafft: „Ich bin zuversichtlich, dass Jung, Boucke die Sanierung unter Insolvenzschutz erfolgreich durchführt und somit weiter bestehen bleibt. Die vollen Auftragsbücher unterstützen meinen Eindruck.“

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