Buchalik Brömmekamp ist wieder unter den TOP 20 Kanzleien im Bereich Insolvenzberatung des JUVE-Handbuches gelistet. Das aktuelle Ranking des führenden juristischen Fachmagazins bestätigt die Spitzenstellung der auf Insolvenz und Restrukturierung fokussierten Sozietät. Das Ergebnis basiert auf zahlreichen Interviews und der intensiven Recherche der JUVE-Redaktion. In der Bewertung schreibt Juve: Das Geschäft der für Sanierungsberatung geschätzten Kanzlei verbreitert sich Jahr für Jahr. Trotz der Vertretung in Insolvenzanfechtungen in eigener Abteilung bleibt jedoch die operative und rechtliche Begleitung von Unternehmen auf dem Weg in die Eigenverwaltung der deutliche Schwerpunkt. Neben einer Vielzahl mittelgroßer Insolvenzen gelingt es dem Team um den sehr gut vernetzten Namenspartner Robert Buchalik auch immer wieder, in großen Verfahren mit mehr als 500 Arbeitnehmern an vorderster Front mitzuwirken, wie im Sommer etwa bei Stockheim. Die Zahl von rund 25 beratenen Verfahren pro Jahr belegt den Erfolg des Ansatzes der strategischen Insolvenz in der Eigenverwaltung, und Buchalik Brömmekamp kann sich zunehmend auf die enge Zusammenarbeit mit einer Reihe sehr bekannter Verwalter stützen.

Für das Handbuch hat JUVE rund 15.000 Gespräche und schriftliche Interviews mit Anwälten sowie deren Mandanten geführt. Diese Informationen bilden die Grundlage für diese Online-Datenbank, in der die 31-köpfige Redaktion mehr als 800 Wirtschaftskanzleien mit ihrem Dienstleistungsangebot darstellt. Kernstück des Handbuchs ist die Bewertung ihrer Marktposition.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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