Wenn in Europa alles harmonisiert ist: Kann sich der Unternehmer künftig seinen Sanierungsschauplatz aussuchen?

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Die Europäische Union hatte das Ziel einer Harmonisierung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in ganz Europa. Mit diesem Vorhaben ist sie gescheitert, so Geschäftsführer Dr. Utz Brömmekamp im Gespräch mit Frank Wöbbeking von Mediamixx. Insgesamt sind in der gesetzlichen Richtlinie zu viel „kann“ und zu wenig „muss“ Vorschriften. Die Spielräume der Auslegung sind bei den einzelnen EU-Staaten zu groß. Das niederländische Recht ist also nicht deckungsgleich mit dem hiesigen und das könnte zu einer Art „Sanierungstourismus“ führen. Ein deutsches Unternehmen kann z.B. ohne große Hürden ein solches Verfahren in den Niederlanden angehen und auch dort zum Abschluss bringen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind bei unseren niederländischen Nachbarn sind besonders niedrig. Also wird es für einen deutschen Unternehmer sehr leicht erreichbar sein, das niederländische Recht zu nutzen.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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