Wenn in Euro­pa alles har­mo­ni­siert ist: Kann sich der Unter­neh­mer künf­tig sei­nen Sanie­rungs­schau­platz aussuchen?

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Die Euro­päi­sche Uni­on hat­te das Ziel einer Har­mo­ni­sie­rung des Sanie­rungs- und Insol­venz­rechts in ganz Euro­pa. Mit die­sem Vor­ha­ben ist sie geschei­tert, so Geschäfts­füh­rer Dr. Utz Bröm­me­kamp im Gespräch mit Frank Wöb­be­king von Media­mixx. Ins­ge­samt sind in der gesetz­li­chen Richt­li­nie zu viel “kann” und zu wenig “muss” Vor­schrif­ten. Die Spiel­räu­me der Aus­le­gung sind bei den ein­zel­nen EU-Staa­­ten zu groß. Das nie­der­län­di­sche Recht ist also nicht deckungs­gleich mit dem hie­si­gen und das könn­te zu einer Art “Sanie­rungs­tou­ris­mus” füh­ren. Ein deut­sches Unter­neh­men kann z.B. ohne gro­ße Hür­den ein sol­ches Ver­fah­ren in den Nie­der­lan­den ange­hen und auch dort zum Abschluss brin­gen. Die Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen sind bei unse­ren nie­der­län­di­schen Nach­barn sind beson­ders nied­rig. Also wird es für einen deut­schen Unter­neh­mer sehr leicht erreich­bar sein, das nie­der­län­di­sche Recht zu nutzen.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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