Buchneuerscheinung „Konsortialkreditgeschäft: Kredit- & Sicherheitenverträge in der Praxis“

Das Konsortialkreditgeschäft ist anspruchsvoll. Es bietet vielfältige Chancen, das Kreditportfolio zu ergänzen oder auch zu optimieren. Rechtsanwalt Jochen Rechtmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, beantwortet im Interview die Fragen von Kristin Viereck, stellvertretende Fachbereichsleiterin Kredit, Immobilien, Sanierung, Insolvenz, FCH AG zur Neuerscheinung des Buches „Konsortialkreditgeschäft: Kredit- & Sicherheitenverträge in der Praxis“.

Kristin Viereck

„Der sicherste Kredit ist der Blankokredit.“ So lautet eine „alte Bankerweisheit“. Dem Thema „Sicherheiten“ kommt allerdings vollkommen zu recht auch im Konsortialkreditgeschäft eine besondere Bedeutung zu. Gerade dann, wenn sich das kreditierte Unternehmen auf eine Restrukturierung zubewegt oder sich bereits darin befindet. Welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie bei einer Restrukturierung im Konsortialkreditgeschäft?

Jochen Rechtmann

Die alte Bankerweisheit, wonach der sicherste Kredit der Blankokredit ist, gilt mehr denn je. Allerdings ist sie in dem Sinne zu verstehen, dass Blankokredite nur solchen Kreditnehmern gewährt werden können, deren Bonität über jeden Zweifel erhaben ist.

Schon seit der Einführung des Schutzschirmverfahrens bestand für ungesicherte Finanzgläubiger ein nicht unerhebliches Risiko, im Falle einer Krise überproportional zu Sanierungsbeiträgen herangezogen zu werden. Dieses Risiko hat sich mit der Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) vom 22.12.2020 nochmals deutlich erhöht.

Erste nach diesem Gesetz bestätigte Restrukturierungspläne belegen, dass es möglich ist, ungesicherte Kreditforderungen in erheblicher Größenordnung auch außerhalb einer Insolvenz gegen den Willen der Kreditgeber abzuschneiden, wenn sich Kleingläubiger, die in einer anderen Gläubigergruppe angesiedelt werden, zu entsprechenden Forderungsverzichten bereit finden und auf diese Art und Weise eine Majorisierung der großen Finanzgläubiger ermöglichen.

Insolvenzfeste Sicherheiten sowohl am Anlage – als auch am Umlaufvermögen des Kreditnehmers sind daher eine Grundbedingung dafür, dass die Finanzgläubiger auch in rechtsförmigen Verfahren Einfluss auf die Restrukturierung des Kreditnehmers nehmen und ihre berechtigten Interessen wahren können.

Kristin Viereck

Welche Überlegungen sollten Kreditinstitute zwingend anstellen bzw. welche Kernpunkte sind essentiell, wenn sie ein Konsortialkreditgeschäft betreiben oder eingehen? Wie kann das Buch die Häuser dabei unterstützen?

Jochen Rechtmann

Teil der Entscheidung eines Kreditinstituts, Konsortialkreditgeschäft zu betreiben, ist die Frage, ob es auch zur Übernahme der Konsortialführerschaft bereit ist. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Konsortialführerschaft erhöht natürlich erheblich die Möglichkeiten, eigenen Kunden Konsortialkredite anzubieten und entscheidenden Einfluss auf deren Ausgestaltung zu nehmen.

Andererseits verlangt die Übernahme der Konsortialführerschaft deutlich mehr Expertise und bindet auch größere Ressourcen als die Teilnahme an Konsortialkrediten als einfacher Konsorte. Dies gilt insbesondere, wenn die Restrukturierung eines Konsortialkredits erforderlich wird.

Das Buch kann sowohl bei der Entscheidungsfindung über den Aufbau entsprechender Kapazitäten Hilfestellung leisten als auch als Leitfaden und Ratgeber dienen, wenn sich ein Kreditinstitut dafür entscheidet, auch Konsortialführungen zu übernehmen.

Das vollständige Interview finden Sie hier.

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Über den Autor

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann

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