KSI: Der Präventive Restrukturierungsrahmen im Überblick

Die Zeiten der bloßen Abwicklung oder Zerschlagung von in die Krise oder Insolvenz geratenen Unternehmen sind lange vorbei. Bestrebungen der EU, einheitliche Regeln zur Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen zu schaffen, setzen nunmehr auch den deutschen Gesetzgeber unter Handlungszwang. Mit der vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinie über „Präventive Restrukturierungsrahmen“ sind sämtliche Mitgliedstaaten zur Einführung eines vor- (bzw. präziser) außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens innerhalb eines Zeitraums von zwei, maximal drei Jahren verpflichtet. Dieser Beitrag von Dr. Utz Brömmekamp zeigt die gesetzgeberische Historie sowie die Meinungsbildung innerhalb der europäischen Gremien auf und befasst sich mit der möglichen Gestaltung eines neuen Gesetzes. Der zweite Teil des Beitrages erscheint in der nächsten Ausgabe der KSI.
Dr. Utz Brömmekamp

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