KSI: Der „präventive Restrukturierungsrahmen“

Mit der vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinie über einen „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ sind sämtliche Mitgliedstaaten zur Einführung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens innerhalb eines Zeitraumes von zwei, maximal drei Jahren verpflichtet. Teil A zeigte die gesetzgeberische Historie sowie die Meinungsbildung innerhalb der europäischen Gremien auf. Im nun vorliegenden Teil B wird die mögliche Gestaltung des Gesetztes fortgesetzt.
Dr. Utz Brömmekamp

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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