Die Regel­in­sol­venz bedeu­tet für den Arzt, Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter, Apo­the­ker oder Archi­tek­ten nicht nur den Ver­lust sei­nes Unter­neh­mens, son­dern die Ver­nich­tung sei­ner Exis­tenz­grund­la­ge, da ihm meist die Zulas­sung ent­zo­gen wird. Über die Eigen­ver­wal­tung kann dies ver­hin­dert wer­den. Sie bie­tet eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit der Kri­sen­be­wäl­ti­gung von Klein­un­ter­neh­mern und Frei­be­ruf­lern, denn die Eigen­ver­wal­tung steht für eine Fort­füh­rung des Unter­neh­mens und den Erhalt für den Unternehmer.

Bei einer pro­fes­sio­nel­len Vor­be­rei­tung kön­nen die Vor­tei­le der insol­venz­spe­zi­fi­schen Sanie­rung in kür­zes­ter Zeit opti­mal aus­ge­schöpft wer­den, ohne dass der Unter­neh­mer die Lei­tungs­macht aus der Hand gibt. Auch gegen­über Man­dan­ten, Pati­en­ten und Kun­den hat ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren einen nicht zu unter­schät­zen­den psy­cho­lo­gi­schen Effekt: Der Unter­neh­mer zeigt, dass er in der Lage ist, eine Kri­se recht­zei­tig zu erken­nen und sein Unter­neh­men selbst­stän­dig aus die­ser her­aus­zu­füh­ren.  Mit dem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bewahrt er sein Lebens­werk für sich und sei­ne Familie.

Ein Klein­be­trieb, eine Pra­xis oder eine Kanz­lei eines Frei­be­ruf­lers kann aus vie­len Grün­den in eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge gera­ten. Bei­spiels­wei­se, wenn sich Betriebs­er­wei­te­run­gen auf­grund unvor­her­ge­se­he­ner Stand­ort­ent­wick­lun­gen als Fehl­in­ves­ti­ti­on her­aus­stel­len, oder sich das Unter­neh­men durch lang­fris­ti­ge Mie­ten, Soft­ware­li­zen­zen, Lohn! und Gehalts­zah­lun­gen bin­det, wodurch die nega­ti­ve Ent­wick­lung des Cash Flows jeden Monat unab­än­der­lich vor­an­schrei­tet. Auch als ver­meint­lich siche­re Geld­an­la­ge getä­tig­te Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen kön­nen die Liqui­di­tät erheb­lich belas­ten und die finan­zi­el­le Situa­ti­on im beruf­li­chen und im pri­va­ten mas­siv gefähr­den. Jeder Unter­neh­mer wünscht sich in die­ser Situa­ti­on eine Rück­kehr in das ruhi­ge­re Fahrwasser.

Den kom­plet­ten Arti­kel lesen Sie hier: Exis­tenz­ma­ga­zin: Die Sanie­rung von Klein­un­ter­neh­mer — von Dr. Micha­el Lojowsky

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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