lokalkurier: Hohe Verluste durch WIRECARD Bilanzskandal und Insolvenz, ggfs. Klage – was müssen geschädigte Aktionäre und Anleger beachten? Kostenlose Erstberatung

Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Investoren/Anleger von Zertifikaten etc., deren Basiswert die Wirecard Aktie ist, sehen sich durch die Insolvenz der Wirecard AG  enormen Verlusten ausgesetzt. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob das Unternehmen liquidiert wird oder aber fortbestehen kann. Sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären stellen sich die Fragen, ob sie Forderungen im Insolvenzverfahren haben, wie hoch diese sein werden und ob sie Ansprüche gegen nicht insolvente Anspruchsgegner haben und diese durchsetzen können. Was können Aktionäre der Wirecard Aktie tun? Dazu der Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht, Sascha Borowski von der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: „Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Anleger von Fonds und Zertifikaten, denen Wirecard Aktien zugrunde liegen, sollten ihre Ansprüche schon jetzt geltend machen“. Gerne können sich Betroffene der Wirecard Insolvenz an Rechtsanwalt Sascha Borowski von Buchalik Brömmekamp zwecks der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden. Die Erstberatung erfolgt unentgeltlich.

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