In der Praxis ist nicht selten festzustellen, dass immer wieder von einigen Gläubigergruppen im Rahmen einer geplanten Sanierung unter Insolvenzschutz vom eigenverwaltenden Schuldner verlangt wird, neben „seinem“ Verfahrensziel auch parallel einen M&A-Prozess einzuleiten. Einerseits soll es dabei darum gehen, für den Fall des Scheiterns der Sanierung eine gefestigte Rückfallposition zu haben und andererseits im Rahmen einer Vergleichsrechnung darlegen zu können, dass die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans für die Gläubiger tatsächlich die beste Art der Befriedigung sei. Der Beitrag stellt diese Auffassung schon vom Grunde her infrage und stellt sie in den Gesamtkontext der gesetzgeberischen Neugestaltung durch das ESUG.

Der kompletten Artikel zu M&A-Prozess gegen Schuldnerwillen

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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