Martin Rekers Rezension in „Der Sanierungsberater“: Steuerliche Organschaften

Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers rezensiert in der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ die Publikation von Jeremias Kümpel „Steuerliche Organschaften in (gemischten) Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren“.

Das Buch befasst sich mit den Verbindungen zwischen dem Steuerrecht und dem Insolvenzrecht, insbesondere in Bezug auf den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen. Der Autor zeigt auf, dass trotz der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen eine Untersuchung der Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Steuerrecht erfolgt. Dabei wird betont, wie wichtig der Zugang zur Restrukturierung nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist.

Die Ergebnisse zeigen, dass Insolvenzverfahren – seien sie vorläufig oder eröffnet – die ertragsteuerliche Organschaft nicht negativ beeinflussen.

Besonders relevant ist die Analyse der umsatzsteuerlichen Organschaft in der vorläufigen Eigenverwaltung mit Fokus auf § 276a InsO und dessen Einfluss auf Gesellschafterrechte.

Rechtsanwalt Martin Rekers bewertet das Buch als äußerst gelungen.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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