MehrWert24 eG: Folgen der Insolvenz für die Anleger / Genossen

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sascha Borowski, klärt Fragen zur Insolvenz der MerhrWert24 eG. Das Insolvenzgericht (Amtsgericht Dortmund) hat für das Unternehmen ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er prüft die Vermögenswerte des Unternehmens. Sind diese ausreichend, um die Kosten des Verfahrens zu decken wird das vorläufige Insolvenzverfahren in den nächsten acht bis zwölf Wochen eröffnet. Dann können die Anleger und sonstigen Gläubiger ihre Forderungen anmelden und zur Tabelle feststellen lassen. Wichtig ist nun, dass die Anleger keine Fristen verpassen und ihre Forderungen dann im Insolvenzverfahren anmelden. Dies ist möglich, sobald das Verfahren eröffnet wurde. Es folgt ein Berichtstermin, bei dem der Insolvenzverwalter über die finanzielle Lage des Unternehmens berichtet. In einem Prüftermin werden die Forderungen vom Insolvenzverwalter geprüft – sollte nichts dagegen sprechen werden sie zur Insolvenztabelle festgestellt. Ein Schadensersatzanspruch für die Anleger / Genossen wurde im Fall der MehrWert24 eG vom OLG bestätigt – somit kann dieser angemeldet werden.

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