MehrWert24 eG: Fol­gen der Insol­venz für die Anle­ger / Genossen

Die MehrWert24 eG hat einen Insol­venz­an­trag (Eigen­an­trag) beim Amts­ge­richt (Insol­venz­ge­richt) Dort­mund gestellt. In Gesprä­chen und Tele­fo­na­ten schil­dern mir die Anle­ger ihre Sor­gen rund um ihren Bei­tritt. Im Mit­tel­punkt steht immer die Fra­ge, ob das Geld end­gül­tig ver­lo­ren ist. Aber auch die Fra­ge nach der Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen wird ver­mehrt gestellt. Hil­fe­stel­lun­gen zu eini­gen Fra­gen fin­den geschä­dig­te Anle­ger nachstehend.
Für wei­te­re Fra­gen ste­he ich Ihnen — im Rah­men einer kos­ten­lo­sen Erst­be­ra­tung – ger­ne zur Ver­fü­gung.

I. Trifft es zu, dass die Mehr­Wert 24 eG einen Insol­venz­an­trag gestellt hat?

Die Genos­sen­schaft hat, ver­tre­ten durch ihren Vor­stand, einen Insol­venz­an­trag (einen soge­nann­ten Eigen­an­trag) gestellt. Das Amts­ge­richt (Insol­venz­ge­richt) Dort­mund hat bereits ein (uns bekann­tes) Akten­zei­chen ver­ge­ben, unter dem es das Eröff­nungs­ver­fah­ren führt.

Beschlüs­se hat das Insol­venz­ge­richt bis zum 09.08.2021 noch nicht ver­öf­fent­licht. Von einer zeit­na­hen Ent­schei­dung und Ver­öf­fent­li­chung gehe ich aller­dings aus.

II. Was müs­sen Anle­ger nun beachten?

Ent­schei­dend ist, dass die Anle­ger kei­ne Fris­ten ver­pas­sen und ihre Ansprü­che best­mög­lich gel­tend machen. Dies gilt sowohl für Ansprü­che im Insol­venz­ver­fah­ren selbst (vgl. hier­zu sogleich unter 3.) als auch außer­halb der Insol­venz (vgl. hier­zu sogleich unter 1.).

1. Ansprü­che gegen­über nicht insol­ven­ten Anspruchsgegnern

In einer Viel­zahl von Ver­fah­ren ver­tre­te ich mit mei­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen Anle­ger, die vor einem ver­gleich­ba­ren Dilem­ma ste­hen. Die eigent­li­che Schuld­ne­rin ist insol­vent und das Geld scheint auf den ers­ten Blick ver­lo­ren zu sein. Hier ist guter Rat anschei­nend teu­er, da die öffent­lich ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen in die­ser Pha­se des Ver­fah­rens sehr über­schau­bar sind.

Für den Erfolg ist u.a. ent­schei­dend, dass früh­zei­tig boni­täts­star­ke und damit nicht insol­ven­te Anspruchs­geg­ner aus­fin­dig gemacht werden.

In Betracht kom­men regel­mä­ßig Ansprü­che gegen­über den (ehe­ma­li­gen) Vor­stän­den, Wirt­schafts­prü­fern etc. Hilf­reich ist in die­sem Zusam­men­hang die schein­bar die Insol­venz aus­lö­sen­de Ent­schei­dung des OLG Hamm. Aus Anle­ger­sicht viel­ver­spre­chend ist auch die Tat­sa­che, dass eine soge­nann­te D&O‑Versicherung abge­schlos­sen wur­de. Die Mög­lich­keit sich erfolg­reich schad­los hal­ten zu kön­nen, wird durch sol­che Ver­si­che­run­gen signi­fi­kant erhöht.

2. Sind Ansprü­che durch das Insol­venz­ver­fah­ren gehemmt?

Die Ant­wort auf die­se Fra­ge ist: Nein! Erst mit der Anmel­dung der For­de­rung im eröff­ne­ten Insol­venz­ver­fah­ren sind die Ansprü­che des Anle­gers gegen­über der insol­ven­ten Gesell­schaft gehemmt.

Ansprü­che gegen­über Drit­ten, wie z.B. Vor­stän­den, Wirt­schafts­prü­fern etc. wer­den durch die For­de­rungs­an­mel­dung nicht gehemmt. Die­se Ansprü­che ver­jäh­ren unab­hän­gig von der For­de­rungs­an­mel­dung im Insol­venz­ver­fah­ren. Der Aus­gang des Insol­venz­ver­fah­rens kann regel­mä­ßig nicht abge­war­tet wer­den. Insol­venz­ver­fah­ren, wie das hie­si­ge, zie­hen sich zeit­lich über meh­re­re Jah­re. Kurz­um: bevor das Insol­venz­ver­fah­ren been­det ist, sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen ande­re Anspruchs­geg­ner verjährt.

Für Anle­ger bedeu­tet dies: Ein zügi­ges Han­deln ist eben­so erfor­der­lich wie die recht­zei­ti­ge Hem­mung der Ver­jäh­rung, damit die Quo­te am Ende des Insol­venz­ver­fah­rens nicht die Ein­zi­ge (Rück-)Zahlung und einem hohen Ver­lust bleibt

3. Recht­zei­ti­ge und rich­ti­ge Wei­chen­stel­lung im Insolvenzverfahren

Anle­ger fra­gen mich zu Recht, ob sie sich im Insol­venz­ver­fah­ren ver­tre­ten las­sen kön­nen und müs­sen. Zwin­gend ist die Ver­tre­tung nicht, gleich­wohl rate ich mei­nen Man­dan­ten sich pro­fes­sio­nell ver­tre­ten zu las­sen. Auch wenn zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht sicher ist, ob und in wel­cher Höhe eine Insol­venz­quo­te gezahlt wird, ist die Gel­tend­ma­chung der Ansprü­che ziel­füh­rend. Nur wer sei­ne Ansprü­che im Insol­venz­ver­fah­ren gel­tend macht, erhält eine Insol­venz­quo­te und kann auf das Insol­venz­ver­fah­ren selbst Ein­fluss nehmen.

Rück­bli­ckend kann ich fest­stel­len, dass sich die Ver­tre­tung im Insol­venz­ver­fah­ren für die Anle­ger bis­her immer gelohnt hat.

III. Wel­che Schrit­te emp­feh­le ich mei­nen Mandanten

Im ers­ten Schritt bie­te ich den Anle­gern eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung an. Soll­te eine wei­te­re Rechts­ver­fol­gung aus­sichts­reich erschei­nen, tei­le ich dies den Rat­su­chen­den eben­so mit, wie eine etwa­ige Aussichtslosigkeit.

Ein wich­ti­ger und für Anle­ger ent­schei­den­der Punkt ist die Kos­ten­fra­ge. Mit der ers­ten Kon­takt­auf­nah­me ent­ste­hen kei­ne Kos­ten. Geschä­dig­te Anle­ger, die sich ver­tre­ten las­sen wol­len, wer­den – bevor Kos­ten ent­ste­hen – über das Kos­­ten-/Nu­t­­zen­­ver­­häl­t­­nis von mir infor­miert. Auch eine Infor­ma­ti­on über die Höhe der Kos­ten ist vor Ertei­lung des Man­dats für mich selbstverständlich.

Rechts­schutz­ver­si­cher­ten Anle­gern bie­te ich regel­mä­ßig eine (kos­ten­lo­se) Deckungs­an­fra­ge bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung an.

Seit über zwölf Jah­ren ver­tre­te ich, Rechts­an­walt Sascha Borow­ski, als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­rechts sowie geprüf­ter ESUG-Bera­­ter, DIAI sowie Part­ner der Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren sowohl bei der Durch­set­zung als auch bei der Abwehr von Ansprü­chen in- und außer­halb des Insolvenzverfahrens.

Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­wäl­te zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

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Über den Autor

Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Sascha Borow­ski

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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