BBR Newsletter I September 2023
BBR Newsletter I September 2023: EU-Insolvenzrecht-Harmonisierung, erweiterte Beraterhaftung, Abberufung eines Geschäftsführers, Qualitätssiegel 2023, Gastro-Mehrwertsteuererhöhung und mehr
BBR Newsletter I September 2023: EU-Insolvenzrecht-Harmonisierung, erweiterte Beraterhaftung, Abberufung eines Geschäftsführers, Qualitätssiegel 2023, Gastro-Mehrwertsteuererhöhung und mehr
FOCUS empfiehlt BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte als Top-Wirtschaftskanzleien 2023 für die Fachbereiche "Insolvenz & Sanierung".
BBR Newsletter I August 2023: Unentgeltlichkeit nach § 134 InsO, Sanierungsabsicht bei steuerfreiem Sanierungsgewinn, Kleinbeteiligtenprivileg, Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditistin, Krisenfrüherkennung
BBR Newsletter I Juli 2023: Berichtigung der Insolvenztabelle, Interview zu Schutzschirmverfahren, KI in der Beratung, ESG-Anforderungen, Jubiläumsevent BBR & plenovia. Zum Lesen hier entlang!
Hauptversammlung der Masterflex SE - Rechtsanwalt Sascha Borowski ist für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. als Vertreter der Aktionärinnen und Aktionäre tätig.
Betriebliches Eingliederungsmanagement, Aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, Insolvenzbedingte Lösungsklauseln, Sanierungskonzepte und mehr Erfahren Sie mehr!
Die ERWE Immobilien AG steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Abhilfe schaffen soll die Restrukturierung der Anleihe ISIN: DE000A1X3WX6 (Volumen 40 Mio. Euro). Erste Maßnahmen, wie z. B. die Stundung der ursprünglich am 10. Juni fälligen Zinszahlung, hat die Gesellschaft den Anlegern bereits vorgeschlagen.
Mit Jubiläumsinterview! Außerdem: BGH zur Entschädigung für pandemiebedingte Schließungen, Unternehmensstrategie in der Krise. Erfahren Sie mehr!
Nachhaltige Sanierung: BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und plenovia GmbH haben 2012 die Langendorf GmbH erfolgreich durch ein Insolvenzplanverfahren begleitet. Heute zählt das Unternehmen zu den Marktführern im Bereich der Nutzfahrzeughersteller.
Die insolvente valvero Sachwerte GmbH hat Anlegern sogenannte Sachdarlehen angeboten - jedoch nicht über die möglichen Risiken der Investition informiert. Es kommt eine Haftung des Vermittlers in Betracht. Denn der Vermittler ist kraft Gesetzes verpflichtet, über die wesentlichen Umstände und Risiken einer Anlage zu informieren.