Rechtsanwalt Sascha Borowski als Aktionärsvertreter auf der Hauptversammlung der Masterflex SE

Am 7. Juni 2023 vertrat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der börsennotierten Masterflex SE. Die Hauptversammlung verlief erfolgreich, Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das vergangene Geschäftsjahr entlastet. Die Aktionärinnen und Aktionäre wurden über die Dividendenzahlung informiert und der Vorstand präsentierte den Wachstumskurs 2022, aktuelle Entwicklungen und die zukünftige Ausrichtung der Masterflex SE im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Rechtsanwalt Sascha Borowski lobte das sehr gute Unternehmensergebnis des vergangenen Jahres und bedankte sich beim Vorstand, Aufsichtsrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten mehrheitlich für die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung. Sascha Borowski riet allerdings davon ab. Er argumentierte, dass eine virtuelle Hauptversammlung weder den direkten Austausch zwischen Aktionärinnen und Aktionären, Vorstand und Aufsichtsrat ermögliche, noch die Möglichkeit biete, miteinander ins Gespräch zu kommen. Gerade die Hauptversammlung solle den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, miteinander zu interagieren und sich direkt auszutauschen, was bei der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich sei.

Hier können Sie die Hauptversammlung der Masterflex SE auf YouTube ansehen

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Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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