• Geschäftsbetrieb und Produktion wird unverändert fortgeführt

Wermelskirchen. 30. August 2018. Mit einem Sanierungsverfahren will sich die Steinco Paul vom Stein GmbH in Wermelskirchen zukunftsfähig neu aufstellen und die Ertrags- und Liquiditätslage deutlich verbessern. Dazu hat die Steinco-Geschäftsführung beim Amtsgericht Köln einen Antrag für ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat dem Antrag vollumfänglich entsprochen. Steinco wird in dem Verfahren von der Sanierungsberatung Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) und dem Sanierungsexperten Volker Schreck unterstützt. Die Produktion und der Geschäftsbetrieb werden nahtlos fortgeführt. „Wir liefern unsere Steinco-Produkte weiterhin in der gewohnten Qualität und die Aufträge werden vertragsgemäß abgewickelt. Schon deshalb haben Kunden und Lieferanten signalisiert, dass sie uns in dem Verfahren weiter unterstützen und den nun gewählten Sanierungsweg mitgehen“, sagt die Steinco-Geschäftsführung. Der Hersteller von Rollen, Rädern, Drehteilen und Schnellverschlusskupplungen beliefert hauptsächlich die Automobilindustrie und die Gesundheitsbranche.

Die rund 280 Mitarbeiter in den insgesamt vier Werken, drei davon in Wermelskirchen und eines in Dautphetal/Hessen, wurden über den Verlauf des Verfahrens informiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden pünktlich und ohne Einschränkungen weiterbezahlt.

Das Traditionsunternehmen, das 1926 gegründet wurde, nutzt mit der Eigenverwaltung ein Verfahren, das in dieser Form erst seit 2012 zur Verfügung steht. Wesentliches Ziel der Eigenverwaltung ist es, dass Unternehmen dauerhaft fortführen und erhalten zu können. “Deshalb genehmigt das Amtsgericht dieses Verfahren nur, wenn es die Sanierung für erfolgversprechend hält. Es erfolgt nun eine Standortbestimmung der Steinco, in der wir für die defizitären Bereiche geeignete Sanierungsmaßnahmen entwickeln werden. Gleichzeitig erfolgt ein Ausbau der jetzt schon profitablen Bereiche“, erklärt Volker Schreck von Buchalik Brömmekamp, der das Verfahren steuern und umsetzen soll sowie die bisherige Geschäftsführung als Sanierungsgeschäftsführer ergänzt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Sanierung von Produktionsbetrieben.

Die Restrukturierungs- und Rechtsexperten von Buchalik Brömmekamp werden jetzt gemeinsam mit der Steinco-Geschäftsführung ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln. Diesem Konzept, dass auch die Entschuldung des Unternehmens aufzeigt, müssen die Gläubiger zustimmen. „Steinco ist gut aufgestellt und es gibt ein eindeutiges Potential für eine dauerhaft erfolgreiche Fortführung des Unternehmens“, so Schreck.

In der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung das Ruder weiter in der Hand. Sie kann die Sanierungsmaßnahmen selbstständig entwickeln und durchführen. Vom Gericht wird jedoch ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der hauptsächlich die Aufgabe übernimmt, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Das Amtsgericht Köln hat Dr. Andreas Ringstmeier als vorläufigen Sachwalter bestellt.

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