Philipp Wolters LL. M. im Fachmagazin Capital zum Thema Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz bietet die Möglichkeit, übermäßige Schulden zu bewältigen, bedarf aber sorgfältiger Überlegung und Planung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL. M. wurde vom Fachmagazin Capital dazu befragt. In der aktuellen Ausgabe erläutert er, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor das Verfahren beantragt werden kann.

Vor Beginn des Verfahrens müssen Verbraucher mindestens drohend zahlungsunfähig sein und einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen. Erst wenn dieser scheitert, können sie einen Insolvenzantrag stellen.

Das Insolvenzverfahren ist ein strukturierter Prozess, der mit einem vorläufigen Insolvenzverfahren beginnt, in dem die Rechtmäßigkeit des Antrags überprüft wird. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unwahrscheinlich ist, wird das Verfahren eröffnet und eine dreijährige Wohlverhaltensphase beginnt.

Das Ziel der Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung, die jedoch separat beantragt werden muss. Versäumen Verbraucher dies, bleiben ihre Schulden bestehen, auch nach Ablauf der dreijährigen Wohlverhaltensphase.

Hier geht es zum Artikel: Privatinsolvenz – Das müssen Schuldner wissen – Capital.de

Über den Autor

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL. M. 

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