Popp­py of Ger­ma­ny GmbH, Ven­ding­Jet GmbH u.a. insol­vent – Jetzt han­deln und Ansprü­che sichern!

Die Popp­py of Ger­ma­ny GmbH ver­treibt Ver­kaufs­au­to­ma­ten für Pop­corn und die Bal­loo­o­ny GmbH & Co. KG ver­kauft Auto­ma­ten für heli­um­ge­füll­te Foli­en­bal­lons. Die Auto­ma­ten­käu­fer pro­fi­tie­ren von den Miet­ein­nah­men der auf­ge­stell­ten Auto­ma­ten. Die Ven­ding­Jet GmbH ist zum Teil Mie­te­rin die­ser Automaten.

 Vie­le Auto­ma­ten­käu­fer ban­gen nun um ihr Geld und stel­len sich zahl­rei­che Fra­gen. Eini­ge Fra­gen wer­de ich in die­sem Bei­trag beant­wor­ten. Ger­ne ste­he ich für einen wei­te­ren Aus­tausch und ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch zur Verfügung.

Der der­zei­ti­ge Stand im Überblick:

  • Die Sanie­rungs­maß­nah­men der Geschäfts­füh­run­gen waren nicht zielführend.
  • Die Popp­py of Ger­ma­ny GmbH, Ven­ding­Jet GmbH sowie Bal­loo­o­ny GmbH & Co. KG sind infol­ge der fehl­ge­schla­ge­nen Sanie­rung insol­vent. Ent­spre­chen­de Beschlüs­se ergin­gen durch das Amts­ge­richt (Insol­venz­ge­richt) Rottweil.
  • Zum vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter wur­de Herr Rechts­an­walt Frank-Rüdi­­ger Scheff­ler bestellt.
  • Par­al­lel ermit­telt die Staats­an­walt­schaft Stuttgart.

Gibt es Ansprü­che gegen die Bera­ter, wel­che die Ver­trä­ge vermittelten? 

Ist der Ver­trags­part­ner insol­vent, liegt es nahe, mög­li­che Ansprü­che gegen noch sol­ven­te Anspruchs­geg­ner zu prü­fen. Zu die­sen könn­ten die Bera­ter zäh­len, wel­che die Ver­trä­ge vermittelten.

Rund 1.000 Auto­ma­ten sol­len ver­kauft, aber nicht aus­ge­lie­fert wor­den sein. Zudem wur­de mir berich­tet, dass Lie­fer­schei­ne die Aus­lie­fe­rung von Auto­ma­ten doku­men­tiert hät­ten, obwohl die­se gar nicht exis­tie­ren sol­len. Dahin­ge­hen­de Hin­wei­se legen eine Haf­tung nahe.

Im Rah­men der geschei­ter­ten Sanie­rungs­be­mü­hun­gen wur­den dar­über hin­aus Auto­ma­ten­käu­fer von Bera­tern dazu über­re­det, einen Ver­trag über die „Stun­dung“ und die Ver­ein­ba­rung eines „Nach­rangs“ zu schlie­ßen. Eine dahin­ge­hen­de, nach­tei­li­ge Bera­tung könn­te eben­falls zu einer Bera­ter­haf­tung führen.

Auch die Inan­spruch­nah­me der jewei­li­gen Geschäfts­füh­rung liegt nahe und wird von mir geprüft.

Die rich­ti­ge Stra­te­gie in den Insol­venz­ver­fah­ren wählen

Wich­tig ist, dass die Gläu­bi­ger kei­ne Fris­ten im Insol­venz­ver­fah­ren ver­säu­men. Allein die Anmel­dung der For­de­run­gen in den ein­zel­nen Insol­venz­ver­fah­ren wird nicht ausreichen.

Zen­tra­le und für das Insol­venz­ver­fah­ren mit­ent­schei­den­de Fra­gen sind, ob die Auto­ma­ten­käu­fer ihr Eigen­tum an den Auto­ma­ten nach­wei­sen und gel­tend machen kön­nen. Die­se Fra­gen sind mit dem Insol­venz­ver­wal­ter auf Augen­hö­he zu klären.

Das heißt: Eigen­tü­mer der Auto­ma­ten kön­nen und soll­ten im Insol­venz­ver­fah­ren ihre Aus­son­de­rungs­rech­te gel­tend machen. Zudem ist zu klä­ren, ob die Miet­ver­trä­ge im Insol­venz­ver­fah­ren fort­ge­führt oder been­det wer­den. Im letz­te­ren Fall ste­hen den Käufern/Vermietern der Auto­ma­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu.

Wel­che Kos­ten ent­ste­hen den Geschädigten?

Mei­ne Erst­ein­schät­zung ist kostenlos.

Soll­ten wir gemein­sam im Rah­men der Erst­be­ra­tung zu dem Ergeb­nis kom­men, dass eine wei­te­re Ver­fol­gung der Ansprü­che ziel­füh­rend ist, wer­de ich ent­ste­hen­de Kos­ten trans­pa­rent für Sie ermit­teln. Auch die Deckungs­an­fra­ge bei einer bestehen­den Rechts­schutz­ver­si­che­rung füh­re ich kos­ten­los durch.

Wer wir sind

Seit über zwölf Jah­ren ver­tre­te ich, Rechts­an­walt Sascha Borow­ski, als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­rechts, zugleich geprüf­ter ESUG-Bera­­ter (DIAI) sowie Part­ner der Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Mandant:innen sowohl bei der Durch­set­zung als auch bei der Abwehr von Ansprü­chen in- und außer­halb des Insolvenzverfahrens.

Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­wäl­te zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Set­zen Sie sich ger­ne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: 

per Tele­fon: +49 (0)211- 828977 200

oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düsseldorf,

Besu­chen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Über den Autor

Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Sascha Borow­ski

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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