• Regulärer Geschäftsbetrieb wird unverändert fortgeführt

Falkensee. 6. Februar 2018. Das Amtsgericht Potsdam hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bei der POS Servicegesellschaft mbH (POSS) eingeleitet. Zuvor hatte die Geschäftsführung einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Potsdam gestellt, dem das Amtsgericht vollumfänglich entsprochen hat. Die POS Servicegesellschaft entwickelt nun, unterstützt durch die Sanierungsberatung Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf), einen Sanierungsplan. Ziel ist es, die POSS nach mehreren defizitären Jahren wieder ertragsfähig zu machen, die Marktpositionierung zu schärfen und die Strukturen optimal an den Markt-anforderungen auszurichten.

Die rund 330 Mitarbeiter der POSS sind über den Verlauf des Verfahrens informiert worden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden pünktlich und ohne Einschränkungen weiterbezahlt. Dabei werden die ersten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert; danach übernimmt das Unternehmen wieder die Zahlungen.

Der Geschäftsbetrieb der POSS wird während des Sanierungsverfahrens unverändert fortgeführt. Die Firmenleitung um Geschäftsführer Ralf Werner wird für die Dauer des Verfahrens um Nils Averbeck als Sanierungsgeschäftsführer erweitert. Das Potsdamer Amtsgericht bestellte die erfahrene Insolvenzrechtlerin Dr. Susanne Berner (Dr. Berner Rechtsanwälte) zur vorläufigen Sachwalterin.

Für eine bessere Transparenz zwischen den Leistungsbereichen Logistik und Merchandising wurde 2011 die POS Servicegesellschaft mbH als Tochterunternehmen der Herlitz AG gegründet. Zum Juni 2017 verkaufte die Pelikan AG ihre 100-%ige -Tochtergesellschaft POS Servicegesellschaft an die Werner Verwaltungs-GmbH in Ludwigsburg.

Die Einleitung des Sanierungsverfahrens ist ein weiterer konsequenter Schritt in der Neuausrichtung der POSS, hin zu einem mittelständischen Servicespezialisten. Ein weiterer Erfolgsbaustein kann mit dem Gewinn von Willibald Hammer, der zum 1. April 2018 die Geschäftsleitung erweitern wird, verbucht werden. Willibald Hammer, der von der Firma Brauns Heitmann zur POSS wechselt, ist ein ausgesprochener Vertriebsspezial­ist­ und Branchenkenner.

Das Unternehmen nutzt mit der Eigenverwaltung ein Verfahren der Insolvenzordnung, das im März 2012 in Kraft trat. Ziel des Verfahrens ist es, dass Unternehmen dauerhaft fortgeführt werden können. Die Geschäftsführung behält das Ruder in der Hand und kann die Sanierungsmaßnahmen selbstständig entwickeln und durchführen. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen.

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