Nach­dem Insol­venz­ver­wal­ter Oli­ver Schartl Ende 2018 gegen die Anle­ger der insol­ven­ten Pre­mi­um Safe Limi­t­ed Anfech­tungs­an­sprü­chen gel­tend gemacht hat, droht er nun mit Kla­gen. Schartl (Kanz­lei Mül­­ler-Heyden­­reich Bier­bach & Kol­le­gen) for­dert von zunächst rund 1.000 Anle­gern, die Nach­rang­dar­le­hen oder Genuss­rech­te der Pre­mi­um Safe Limi­t­ed sowie der Pre­mi­um Safe Limi­t­ed & Co. Ver­wal­tung KG erwar­ben, die erhal­te­nen Zin­sen zurück. Ins­ge­samt könn­ten sogar rund 3.200 Anle­ger betrof­fen sein. Mit der Durch­set­zung der Ansprü­che wur­de die Kanz­lei Schult­ze & Braun beauf­tragt. Gegen die Inan­spruch­nah­me des Ver­wal­ters bestehen zahl­rei­che Ver­tei­di­gungs­mög­lich­kei­ten, wes­halb Anle­gern die Zah­lung des Rück­for­de­rungs­be­tra­ges zunächst nicht gera­ten wer­den kann.

Anfech­tung der erhal­te­nen Zin­sen wegen Schneeballsystem

Die Rück­for­de­rung der sei­ner­zeit gezahl­ten „Zinsen/Renditen“ wird mit der insol­venz­recht­li­chen Anfech­tungs­vor­schrift über eine unent­gelt­li­che Leis­tung (§ 134 Abs. 1 InsO) begrün­det. Oli­ver Schartl beruft sich auf den Bun­des­ge­richts­hof und sei­ne Recht­spre­chung zur Schein­ge­winn­aus­schüt­tung. Danach habe Pre­mi­um Safe kei­ne Gewin­ne erzielt und somit hät­te das Unter­neh­men kei­ne Aus­schüt­tun­gen an die Anle­ger vor­neh­men dür­fen. Die Zah­lun­gen an die Inves­to­ren sei­en aus dem Anla­ge­ver­mö­gen des Unter­neh­mens geleis­tet oder ein­ge­hen­de neue Anle­ger­gel­der sei­en dazu ver­wen­det wor­den. Dabei han­delt es sich um ein Schnee­ball­sys­tem. Nun müs­se er die Aus­zah­lun­gen eines Schnee­ball­sys­tems zurück­for­dern. Zudem wird die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass die Zins­zah­lun­gen nicht wirk­sam ver­ein­bart wor­den sei­en. Wei­ter­hin wird in den Rück­for­de­rungs­schrei­ben die Ver­ur­tei­lung des Direk­tors Dani­el Ucker­mann bemüht.

Inves­to­ren, die auf das ers­te Schrei­ben der Kanz­lei nicht reagier­ten und sich auch nicht ver­tre­ten las­sen, wird nun in einem zwei­ten Schrei­ben mit einer Kla­ge gedroht. Damit set­zen sie sich einem wei­te­ren Kos­ten­ri­si­ko aus. In einem ers­ten Schritt ist zu klä­ren, wel­che Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie gegen die Inan­spruch­nah­me ziel­füh­rend ist, denn auch für den Insol­venz­ver­wal­ter und des­sen beauf­trag­te Kanz­lei stellt die Inan­spruch­nah­me der Anle­ger kei­nen „Selbst­läu­fer“ dar.

Erfolg­ver­spre­chen­de Ver­tei­di­gung gegen die Ansprü­che des Insolvenzverwalters

Buch­a­lik Bröm­me­kamp hat die vom Insol­venz­ver­wal­ter behaup­te­ten Anfech­tungs­an­sprü­che kri­tisch geprüft und sieht erfolg­ver­spre­chen­de Ver­tei­di­gungs­mög­lich­kei­ten gegen die Inan­spruch­nah­me durch den Insol­venz­ver­wal­ter. Ins­be­son­de­re die mög­li­che Ent­rei­che­rung der Anle­ger soll­te geprüft wer­den, wenn das ein­ge­nom­me­ne Geld bereits wie­der aus­ge­ge­ben wur­de und sich damit nicht mehr im Besitz des Anle­gers befindet.

Anle­ger, die ein Schrei­ben der Kanz­lei Schult­ze & Braun erhal­ten haben, soll­ten Zah­lun­gen daher nicht vor­schnell leis­ten und sich inso­weit anwalt­lich bera­ten lassen.

For­de­rungs­an­mel­dung noch möglich

Obwohl die Frist zur For­de­rungs­an­mel­dung am 28. Juni 2016 ablief, kön­nen Gläu­bi­ger ihre For­de­run­gen wei­ter­hin anmel­den. Durch die ver­spä­te­te Anmel­dung der For­de­rung wird vom Gericht ledig­lich eine Nach­mel­de­ge­bühr in Höhe von 20 Euro erho­ben. Von der Anmel­dung haben die meis­ten Anle­ger bis­lang Abstand genom­men, da sie bis­lang ent­we­der von einer nach­ran­gi­gen For­de­rung aus­gin­gen oder aber von der Insol­venz kei­ne Kennt­nis hat­ten. Auf­grund des vor­lie­gen­den Straf­ur­teils gegen Dani­el Ucker­mann kön­nen die For­de­run­gen delikt­isch ange­mel­det wer­den, wodurch die Anle­ger eine ein­fa­che For­de­rung im Sin­ne des § 38 InsO haben.

3.200 Anle­ger betroffen

Über das Ver­mö­gen der Pre­mi­um Safe Limi­t­ed wur­de vor über zwei Jah­ren das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net, in dem rund 3.200 Anle­ger geschä­digt wur­den. Die Pre­mi­um Safe Limi­t­ed sowie die Pre­mi­um Safe Limi­t­ed & Co. Ver­wal­tung KG haben rund 43 Mil­lio­nen Euro am Kapi­tal­markt ein­ge­sam­melt. Zum Teil wur­de mit dem Abschluss von Ver­si­che­rungs­po­li­cen, wel­che die Nach­rang­dar­le­hen absi­chern soll­ten, gewor­ben. Inzwi­schen hat sich her­aus­ge­stellt, dass die­se Ver­si­che­rungs­po­li­cen über­wie­gend gefälscht waren.

Über Buch­a­lik Brömmekamp

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u. a. vom Focus zur Top-Wir­t­­schafts­­­kan­z­­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Seit über zehn Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren sowohl bei der Abwehr von For­de­run­gen durch den Insol­venz­ver­wal­ter als auch bei der Durch­set­zung von Ansprü­chen geschä­dig­ter Investoren.

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che. Set­zen Sie sich ger­ne mit uns per E‑Mail: , per Tele­fon 0211 828977–200 oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düs­sel­dorf, in Verbindung.

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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