Die Reform der Insol­venz­an­fech­tung ist nach zwei­jäh­ri­gem Rin­gen im Par­la­ment nun in Kraft getre­ten. Das Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei Anfech­tun­gen nach der Insol­venz­ord­nung und nach dem Anfech­tungs­ge­setz wur­de in der Aus­ga­be Nr. 16 des Bun­des­ge­setz­blat­tes Teil I vom 4. April 2017 auf Sei­te 654 ver­kün­det. Bei der nach­träg­li­chen Anfech­tung von Insol­ven­zen sol­len Gläu­bi­ger und betrof­fe­ne Arbeit­neh­mer künf­tig bes­ser geschützt wer­den: Die Ver­kür­zung der Anfech­tungs­frist von zehn auf vier Jah­re, die Bevor­zu­gung des unmit­tel­ba­ren Leis­tungs­aus­tau­sches und die Bes­ser­stel­lung bei Raten­zah­lun­gen sind wesent­li­che Bestand­tei­le der Reform. “Die Reform wird für die über­wie­gen­de Zahl von Anfech­tun­gen jedoch wir­kungs­los blei­ben“, erklärt Anfech­tungs­rechts­exper­te Dr. Olaf Hie­bert, von der Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp. Ein­zig die Neu­re­ge­lung der Zin­sen, die nun erst ab Ein­tritt des Ver­zu­ges zu zah­len sind, ist eine Ent­las­tung für vie­le Gläu­bi­ger. Das neue Recht gilt auf Insol­venz­ver­fah­ren, die ab dem 5. April 2017 eröff­net wer­den. Eine wich­ti­ge, aber kom­pli­zier­te Aus­nah­me gilt für die Zins­re­ge­lung, die abhän­gig vom Eröff­nungs­zeit­punkt unter­schied­lich ausfällt

Trotz des neu­en Geset­zes bleibt das Anfech­tungs­ri­si­ko für Gläu­bi­ger unver­min­dert hoch. Die ver­kürz­te Anfech­tungs­frist betrifft wei­ter­hin die gro­ße Mehr­zahl aller Ver­fah­ren. Auch das geän­der­te Bar­ge­schäfts­pri­vi­leg wird ins Lee­re lau­fen, da bei den meis­ten Geschäf­ten kein unmit­tel­ba­rer Leis­tungs­aus­tausch statt­fin­det, der jetzt bes­ser geschützt sein soll. Ein sol­cher als Bar­ge­schäft bezeich­ne­ter Leis­tungs­aus­tausch liegt nur vor, wenn zwi­schen Leis­tung und Gegen­leis­tung maxi­mal 30 Tage lie­gen. „Dass zwi­schen Waren­lie­fe­rung oder Dienst­leis­tung und der Bezah­lung der Rech­nung nur 30 Tage ver­ge­hen, ist aber bran­chen­über­grei­fend abso­lut unüb­lich“, erklärt Dr. Hiebert.

Die Insol­venz­an­fech­tung gegen Unter­neh­mer wer­de durch das neue Gesetz in kei­ner Wei­se wirk­sam ver­hin­dert, so der Rechts­an­walt. Gläu­bi­ger sind wei­ter­hin gezwun­gen, die Hil­fe von spe­zia­li­sier­ten Anwäl­ten in Anspruch zu neh­men. Dar­über hin­aus sind in dem Gesetz die neu­en Rechts­be­grif­fe „Gepflo­gen­hei­ten des Geschäfts­ver­kehrs“ sowie Unlau­ter­keit ein­ge­führt wor­den, die erst durch die Gerich­te defi­niert wer­den müs­sen. “Die aus­ufern­den Rück­zah­lungs­for­de­run­gen der Insol­venz­ver­wal­ter wer­den wei­ter zu neh­men, da die Reform den Ver­wal­tern viel Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum bie­tet“, ist sich Dr. Hie­bert sicher.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Tipps, wenn Gläu­bi­ger ein Anfor­de­rungs­schrei­ben des Insol­venz­ver­wal­ters erhal­ten, lesen Sie unter:

https://www.insolvenzanfechtung-buchalik.de/

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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