Bei Sanierungs- und Insolvenzverfahren hört man immer wieder, dass Unternehmen vollständig oder teilweise verkauft werden. Damit soll auf der einen Seite Geld in die Kasse kommen, um die Sanierung voranzutreiben und/oder Gläubiger zu befriedigen; und auf der anderen Seite können durch einen Verkauf ungesunde  Betriebsteile abgespalten werden. Die Experten des 3. RP-Wirtschaftsforums „Insolvenz & Sanierung“ betonen auch, welche Bedeutung sogenannte  M&A-Prozesse (Mergers & Acquisitions, also Unternehmenstransaktionen) haben – aber auch, dass sie nicht immer  der Weisheit letzter Schluss für Unternehmen in der Krise sind.

„Vor allem in mittelgroßen  Verfahren hören wir oft die Forderung nach einem M&A-Prozess, sonst würden die Gläubiger dem Antrag auf Eigenverwaltung nicht zustimmen. Tatsächlich kann eine Transaktion dann Sinn ergeben, wenn Unternehmen es sonst nicht schaffen können“,  sagt Robert Buchalik von Buchalik Brömmekamp. Er ist sich mit Georg F. Kreplin (Kreplin & Partner) einig, der herausstellt: „Mit einem M&ADeal können wir Ergebnisse erzielen, die ein Unternehmen sonst vielleicht nicht leisten kann. Soll das Unternehmen aber durch die Instrumente der Insolvenzordnung nach der Sanierung beim bisherigen Eigentümer verbleiben, kann ein M&A-Prozess störend sein, da beispielsweise durch das Bieterverfahren Interna an den Wettbewerb dringen können.“ Hingegen betont Dr. Guido Krüger (Beiten Burkhardt), dass in der Krise ein M&A-Verfahren jedenfalls dann sinnvoll sei, wenn zu sanierende Unternehmen einen guten Markenkern/Produktkern hätten und ein Investor hierauf aufbauend neue Vertriebs- und Produktionsstrukturen implementieren könne. Dr. Peter Neu von D’Avoine Teubler Neu kennt die Forderung nach dem Anstoß eines M&A-Verfahrens ebenso aus der Verwalterpraxis. „Die Gläubiger wollen vergleichen und den Unterschied feststellen zwischen der erzielbaren Quote in der Sanierung und der bei einem Verkauf. Das ist nachvollziehbar und muss hochsensibel gehandhabt werden.“ Dr. Dirk Andres (AndresPartner) betont, dass der Verwalter aufzeigen müsse, was möglich sei und was nicht. Nicht immer führe ein Verkauf zur allseitigen bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, schließlich hätten vor allem Mitarbeiter und Lieferanten vielmehr Interesse an einem Erhalt des Unternehmens als an einer Übertragung, die für sie unsicher sein könne. …

Der komplette Artikel in der Rheinischen Post

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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