Nach den Ausschüssen für Wirtschaft und Währung sowie für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat nunmehr auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlament den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über „einen präventiven Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ (COM 2016-0723 final) unter Würdigung und teilweiser Berücksichtigung diverser Änderungsanträge mehrheitlich angenommen und ein Verhandlungsmandat mit der Kommission erteilt. Ein Ergebnis wird noch in der diesem Jahr endenden Legislaturperiode erwartet. Die Verabschiedung einer von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzenden Richtlinie über eine außerinsolvenzliches Sanierungs-/Restrukturierungsverfahren rückt näher.  „Das präventive Restrukturierungsverfahren wird die deutsche Sanierungs- und Insolvenzpraxis grundlegend verändern“, erklärt Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Buchalik Brömmekamp.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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