Das bis­lang gel­ten­de Insol­venz­an­fech­tungs­recht wur­de im Febru­ar die­ses Jah­res refor­miert. Ziel der Neu­re­ge­lung ist es, Rechts­un­si­cher­hei­ten zu besei­ti­gen. Dadurch sol­len „unan­ge­brach­te Här­ten“ für Gläu­bi­ger ver­mie­den wer­den. Die laut Bun­des­re­gie­rung „punk­tu­el­le Nach­jus­tie­rung“ wird nach Ein­schät­zung von Exper­ten jedoch in vie­len Berei­chen kaum für Bes­se­rung sorgen.

Bun­des­tag und Bun­des­rat haben die seit zwei Jah­ren kon­tro­vers dis­ku­tier­te Reform der Insol­venz­an­fech­tung Mit­te Febru­ar ver­ab­schie­det, um Gläu­bi­gern mehr Rechts­si­cher­heit zu geben und die aus­ufern­den Rück­zah­lungs­for­de­run­gen der Insol­venz­ver­wal­ter zu stop­pen. Trotz umfang­rei­cher Ände­run­gen bleibt das Anfech­tungs­ri­si­ko für Gläu­bi­ger unver­min­dert hoch. „Die Ver­kür­zung der Anfech­tungs­frist von zehn auf vier Jah­re, die Bevor­zu­gung des unmit­tel­ba­ren Leis­tungs­aus­tau­sches und die Bes­ser­stel­lung bei Raten­zah­lun­gen betref­fen nur Ein­zel­fäl­le. Die Reform wird für die über­wie­gen­de Zahl von Anfech­tun­gen wir­kungs­los blei­ben“, erklärt Anfech­tungs­rechts­exper­te Dr. Olaf Hie­bert, von der Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp. Ein­zig die Neu­re­ge­lung der Zin­sen, die nun erst ab Ein­tritt des Ver­zu­ges zu zah­len sind, ist eine Ent­las­tung für vie­le Gläu­bi­ger. Das Gesetz wird nach der Zustim­mung des Bun­des­ra­tes in Kür­ze in Kraft tre­ten. Das neue Recht gilt für alle Insol­venz­ver­fah­ren, die nach die­sem Zeit­punkt eröff­net wer­den. Für bis dahin eröff­ne­te Ver­fah­ren gilt wei­ter­hin das alte Recht. Aus­nah­me: Von der Zins­re­ge­lung pro­fi­tie­ren alle Gläubiger.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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