Konjunkturelle Entwicklungen, schwankende Rohstoff- und Währungspreise oder Führungsfehler – ein Unternehmen kann aus verschiedenen Gründen in eine Krise geraten. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, muss der Unternehmer einen Insolvenzantrag stellen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im März 2012 wurden die Chancen, eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich durchzuführen, deutlich erhöht. Im Vordergrund steht der Erhalt des Unternehmens und damit die Sicherung vieler Arbeitsplätze. Für den Erfolg des Verfahrens ist jedoch die richtige Beratung entscheidend.

Eigenverwaltung gemäß ESUG: Sanieren statt liquidieren

Das ESUG erleichtert die Sanierung von Unternehmen in Deutschland und zielt darauf ab, die Ängste der Entscheidungsträger vor einer Insolvenzantragstellung abzubauen. Unternehmer werden nicht mehr vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen, sondern erhalten mit der Planinsolvenz in Eigenverwaltung eine zweite Chance. Der große Vorteil dieses Verfahrens: Der Unternehmer behält seine Geschäftsführungsbefugnisse und kann die Sanierung unter Insolvenzschutz selbstständig oder mithilfe eines Beraters steuern. Dabei wird er lediglich von einem Sachverwalter kontrolliert. Die von der Geschäftsführung entwickelten Sanierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den Gläubigern umgesetzt. Im Normalfall erhält der Unternehmer sein Unternehmen und es wird durch die Insolvenz so viel Liquidität generiert, dass keine neuen Bankkredite mehr aufgenommen werden müssen.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos