Unternehmerisches Scheitern – das ist es, was in der Regel mit dem Wort „Insolvenz“ verbunden wird. Wie eine wirtschaftliche Krise zur Chance wird, erklären Herbert Geiger, Geschäftsführer der geiger company compass GmbH und Robert Buchalik, Partner des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp und Vorstandsvorsitzender des BV ESUG.

B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN: Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1. März 2012 in Kraft getreten. Wie genau hat es die Zukunftsaussichten insolventer Firmen beeinflusst?

Robert Buchalik: Das Gesetz ist auf die Fortführung eines Unternehmens ausgerichtet. Außerdem bleibt die Unternehmensleitung weiterhin in ihrer Position und kann die Sanierung zusammen mit ihren Gläubigern steuern. Das ist der wichtigste Unterschied im Vergleich zum herkömmlichen Regelinsolvenzverfahren.

Herbert Geiger: Das ESUG bietet Möglichkeiten, die einmalig in Europa sind. Trotzdem stellen die meisten Unternehmen nach wie vor viel zu spät einen Insolvenzantrag. Oft wird nicht der Weg über eine Eigenverwaltung, sondern die Regelinsolvenz gewählt.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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