Das Mode­haus Wöhrl ist im Schutz­schirm­ver­fah­ren, einer spe­zi­el­len Form des Insol­venz­ver­fah­rens. Was ist das und was heißt das? Ein Gespräch mit Sanie­rungs­be­ra­ter Robert Buchalik.

Das Nürn­ber­ger Mode­haus Rudolf Wöhrl befin­det sich im „Schutz­schirm­ver­fah­ren“. Ziel ist es, das Unter­neh­men „als Gan­zes zu erhal­ten und nach­hal­tig in die Pro­fi­ta­bi­li­tät zurück­zu­füh­ren“, so Wöhrl.

Robert Buch­a­lik ist Part­ner der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp, die auf die Sanie­rung mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men, ins­be­son­de­re in der Insol­venz in der Eigen­ver­wal­tung und im Schutz­schirm­ver­fah­ren spe­zia­li­sier­te ist. Zudem ist er Vor­stands­vor­sit­zen­der des Bun­des­ver­ban­des ESUG (Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men). Er geht davon aus, dass sich die Anlei­hen­gläu­bi­ger am Ende des Ver­fah­rens auf schmerz­li­che Ver­lus­te gefasst machen müssen.

Immer wie­der besteht Unsi­cher­heit über das Ver­hält­nis von Schutz­schirm­ver­fah­ren und Insol­venz. Ist der Antrag auf ein Schutz­schirm­ver­fah­ren nun ein Insol­venz­an­trag oder nicht?

Das Schutz­schirm­ver­fah­ren ist ein spe­zi­el­ler Teil eines Insol­venz­ver­fah­rens. Nach dem ESUG kön­nen Unter­neh­men einen Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens in Eigen­ver­wal­tung oder als klas­si­sches Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren stel­len. Bei einem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren wird bis zur Eröff­nung des Ver­fah­rens ent­we­der ein vor­läu­fi­ges Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren oder ein Schutz­schirm­ver­fah­ren angeordnet.

Im Schutz­schirm­ver­fah­ren hat das Unter­neh­men dann wei­ter­ge­hen­de Rech­te. Es kann etwa sei­nen Sach­wal­ter selbst mit­brin­gen und kann vor­ran­gi­ge Ver­bind­lich­kei­ten, soge­nann­te Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten begrün­den. Mög­lich ist ein Schutz­schirm­ver­fah­ren nur dann, wenn das Unter­neh­men die Zah­lungs­un­fä­hig­keit nur droht, nicht aber schon ein­ge­tre­ten ist. Das bedeu­tet, dass der Schuld­ner vor­aus­sicht­lich nicht in der Lage sein wird, bestehen­de Zah­lungs­pflich­ten zum Fäl­lig­keits­zeit­punkt zu erfül­len. Auch Über­schul­dung kann ein Grund sein. Das Schutz­schirm­ver­fah­ren ist aber auf jeden Fall immer ein vor­läu­fi­ges Insolvenzverfahren.

Wie geht es für Wöhrl danach weiter?

Das Schutz­schirm­ver­fah­ren läuft über drei Mona­te. In die­ser Zeit muss Wöhrl einen Sanie­rungs­plan erar­bei­ten und dem Gericht bis zum Ablauf der drei Mona­te vor­le­gen. Nach Ende der Frist wird das Unter­neh­men mit gro­ßer Sicher­heit in ein eröff­ne­tes Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung wech­seln. Es sei denn, der Insol­venz­an­trag wür­de zurück­ge­nom­men. Das ist aber wenig sinn­voll, weil dann die wesent­li­chen Vor­tei­le des Schutz­schirm­ver­fah­rens­ver­lo­ren gehen.

So hat Wöhrl im Rah­men des Ver­fah­rens nicht nur eine Atem­pau­se bei den Ver­pflich­tun­gen, son­dern kann viel­mehr auch in erheb­li­chem Umfang Liqui­di­tät gene­rie­ren. Da ist zum einen das Insol­venz­geld. Bei den rund 1100 Mit­ar­bei­tern, die der­zeit vom Insol­venz­ver­fah­ren betrof­fen sind, geht es um einen hohen ein­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trag. Zum ande­ren müs­sen Sozi­al­ab­ga­ben und die Umsatz­steu­er nicht abge­führt wer­den. Allein die­se Ent­las­tung dürf­te im Monat mehr als 500.000 Euro betra­gen. Das ist der eine Grund, war­um man in ein Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung geht.

Das kom­plet­te Inter­view lesen Sie in der FAZ unter:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/mittelstandsanleihen/woehrl-anleger-werden-leider-bluten-muessen-14427655.html

 

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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