Die Ein­füh­rung des Geset­zes zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) liegt inzwi­schen fünf Jah­re zurück. Zwar erfährt das Eigen­­ver­­­wal­­tungs- und Schutz­schirm­ver­fah­ren immer mehr Akzep­tanz bei Unter­neh­mern, doch das Poten­zi­al ist längst noch nicht aus­ge­schöpft. War­um dem so ist und wie der BV ESUG es schaf­fen will, eine „Kul­tur der zwei­ten Chan­ce“ zu eta­blie­ren, erklärt der Vor­stands­vor­sit­zen­de Robert Buch­a­lik im Inter­view mit return.

Am 1. März gibt es das ESUG auf den Tag genau fünf Jah­re. Wird die­ser Weg zur Kri­sen­be­wäl­ti­gung von Unter­neh­men bes­ser ange­nom­men als zu Beginn?
ROBERT BUCHALIK: Zumin­dest hat sich seit der Reform der Insol­venz­ord­nung eine Men­ge in die rich­ti­ge Rich­tung bewegt. Im ver­gan­ge­nen Herbst hat der Bun­des­ver­band ESUG 1200 Unter­neh­mer zu die­sem The­ma befragt, zwei Drit­tel bewer­te­ten das Eigen­­ver­­­wal­­tungs- und Schutz­schirm­ver­fah­ren als eine wich­ti­ge Hil­fe bei der Kri­sen­be­wäl­ti­gung. 45 Pro­zent der Befrag­ten erklär­ten, die Sanie­rung unter Insol­venz­schutz auch tat­säch­lich nut­zen zu wol­len. Das zeigt: Das ESUG stößt auf Akzeptanz.

Man geht davon aus, dass jähr­lich bis 4000 Unter­neh­men unter dem Schutz des Insol­venz­rechts saniert wer­den kön­nen. Doch die tat­säch­li­chen Zah­len sind viel nied­ri­ger. Wor­an liegt das?
Die genann­te Zahl hal­te ich für unrea­lis­tisch. Berück­sich­tigt man, dass ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren nur dann sinn­voll durch­führ­bar ist, wenn das Unter­neh­men eine Min­dest­grö­ße von 20 Mit­ar­bei­tern hat, rela­ti­viert sich die­se Sta­tis­tik. Nach mei­ner Ansicht eig­nen sich allen­falls 500 bis 600 Unter­neh­men, die im ver­gan­ge­nen Jahr in Exis­tenz­not gerie­ten und eine sol­che Mit­ar­bei­ter­an­zahl auf­wei­sen, für ein sol­ches Ver­fah­ren. Dar­an gemes­sen sind cir­ca 250, bei denen tat­säch­lich ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren durch­ge­führt wur­de, eine ordent­li­che Zahl, aber immer noch deut­lich zu wenig. Unter den 50 größ­ten Insol­ven­zen im ver­gan­gen Jahr hat­ten die Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren einen Anteil von 60 Pro­zent. Aus mei­ner Sicht gibt es zwei wesent­li­che Grün­de, war­um die Eigen­ver­wal­tung nicht noch stär­ker ange­nom­men wird: Zum einen wen­den sich vie­le Unter­neh­mer an einen Insol­venz­ver­wal­ter. Da es seit Ein­füh­rung des ESUG rela­tiv ein­fach ist, auch im Regel­ver­fah­ren den Ver­wal­ter sei­ner Wahl zu plat­zie­ren, dürf­te das Inter­es­se der meis­ten Ver­wal­ter nicht son­der­lich aus­ge­prägt sein, in Rich­tung Eigen­ver­wal­tung zu bera­ten. Schon allein weil die Insol­venz­ver­wal­ter­ver­gü­tung im Regel­ver­fah­ren deut­lich höher ist. Bei cir­ca 30 Pro­zent unse­rer Fäl­le hat ein Insol­venz­ver­wal­ter vor­be­ra­ten und eine Regel­in­sol­venz emp­foh­len. Zum ande­ren kommt in vie­len Fäl­len der Unter­neh­mer nach wie vor zu spät, sodass auch wir dann von einer Eigen­ver­wal­tung abraten.

Das kom­plet­te Inter­view lesen Sie hier

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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