Die Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) liegt inzwischen fünf Jahre zurück. Zwar erfährt das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren immer mehr Akzeptanz bei Unternehmern, doch das Potenzial ist längst noch nicht ausgeschöpft. Warum dem so ist und wie der BV ESUG es schaffen will, eine „Kultur der zweiten Chance“ zu etablieren, erklärt der Vorstandsvorsitzende Robert Buchalik im Interview mit return.

Am 1. März gibt es das ESUG auf den Tag genau fünf Jahre. Wird dieser Weg zur Krisenbewältigung von Unternehmen besser angenommen als zu Beginn?
ROBERT BUCHALIK: Zumindest hat sich seit der Reform der Insolvenzordnung eine Menge in die richtige Richtung bewegt. Im vergangenen Herbst hat der Bundesverband ESUG 1200 Unternehmer zu diesem Thema befragt, zwei Drittel bewerteten das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung. 45 Prozent der Befragten erklärten, die Sanierung unter Insolvenzschutz auch tatsächlich nutzen zu wollen. Das zeigt: Das ESUG stößt auf Akzeptanz.

Man geht davon aus, dass jährlich bis 4000 Unternehmen unter dem Schutz des Insolvenzrechts saniert werden können. Doch die tatsächlichen Zahlen sind viel niedriger. Woran liegt das?
Die genannte Zahl halte ich für unrealistisch. Berücksichtigt man, dass ein Eigenverwaltungsverfahren nur dann sinnvoll durchführbar ist, wenn das Unternehmen eine Mindestgröße von 20 Mitarbeitern hat, relativiert sich diese Statistik. Nach meiner Ansicht eignen sich allenfalls 500 bis 600 Unternehmen, die im vergangenen Jahr in Existenznot gerieten und eine solche Mitarbeiteranzahl aufweisen, für ein solches Verfahren. Daran gemessen sind circa 250, bei denen tatsächlich ein Eigenverwaltungsverfahren durchgeführt wurde, eine ordentliche Zahl, aber immer noch deutlich zu wenig. Unter den 50 größten Insolvenzen im vergangen Jahr hatten die Eigenverwaltungsverfahren einen Anteil von 60 Prozent. Aus meiner Sicht gibt es zwei wesentliche Gründe, warum die Eigenverwaltung nicht noch stärker angenommen wird: Zum einen wenden sich viele Unternehmer an einen Insolvenzverwalter. Da es seit Einführung des ESUG relativ einfach ist, auch im Regelverfahren den Verwalter seiner Wahl zu platzieren, dürfte das Interesse der meisten Verwalter nicht sonderlich ausgeprägt sein, in Richtung Eigenverwaltung zu beraten. Schon allein weil die Insolvenzverwaltervergütung im Regelverfahren deutlich höher ist. Bei circa 30 Prozent unserer Fälle hat ein Insolvenzverwalter vorberaten und eine Regelinsolvenz empfohlen. Zum anderen kommt in vielen Fällen der Unternehmer nach wie vor zu spät, sodass auch wir dann von einer Eigenverwaltung abraten.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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