Robert Buch­a­lik im Busi­ness Gui­de der WELT: Eine Insol­venz ist nicht unumgänglich

In der Son­der­bei­la­ge “Kar­rie­­re- und Busi­ness­gui­de” der Tages­zei­tung die WELT rät Rechts­an­walt Robert Buch­a­lik Unter­neh­mern zu früh­zei­ti­gem Han­deln in der Kri­se. Insol­venz­an­trags­pflich­ten wer­den viel­fach unter­schätzt. Seit der gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung (01. Janu­ar 2021) besteht auch bei ein­ge­tre­te­ner Über­schul­dung eine Insolvenzantragspflicht.

Bei Nicht­be­ach­tung dro­hen dem Unter­neh­mer per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken. Robert Buch­a­lik emp­fiehlt den Ver­ant­wort­li­chen zu han­deln, bevor es über­haupt zu einer ernst­haf­ten Schief­la­ge kommt. Dann hat das Unter­neh­men noch ver­schie­de­ne Hand­lungs­mög­lich­kei­ten zur Ret­tung, wie z. B. das Sta­RUG (Unter­­neh­­mens­sta­­bi­­li­­sie­rungs- und restruk­tu­rie­rungs­ge­setz), wel­ches eine Ent­schul­dung ohne ein Insol­venz­ver­fah­ren ermög­licht. Früh­zei­ti­ges Han­deln bringt den Unter­neh­men etli­che Vorteile.

Sie kön­nen sich für die Eigen­ver­wal­tung oder für ein Schutz­schirm­ver­fah­ren ent­schei­den. Bei einem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren wird kein Insol­venz­ver­wal­ter vom Gericht bestellt, son­dern ein Sach­wal­ter, der ledig­lich eine Über­wa­chungs­funk­ti­on inne­hat. Wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen blei­ben in der Hand der bis­he­ri­gen Geschäfts­füh­rung. Wenn das Unter­neh­men bereits vor einer ein­ge­tre­te­nen Zah­lungs­un­fä­hig­keit einen Insol­venz­an­trag stellt, kann es sich auch für ein Schutz­schirm­ver­fah­ren ent­schei­den. Neben der guten Repu­ta­ti­on einer Insol­venz unter einem “Schutz­schirm”, darf die Geschäfts­lei­tung in die­sem Fal­le den Sach­wal­ter bestim­men bzw. “mit­brin­gen”.

Rechts­an­walt Robert Buch­a­lik rät Unter­neh­mern dazu, sich bei jedem Ver­fah­ren qua­li­fi­ziert bera­ten zu lassen.

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Geschäfts­füh­rer, Part­ner, Rechts­an­walt Robert Buch­a­lik

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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