Robert Buchalik im Business Guide der WELT: Eine Insolvenz ist nicht unumgänglich

In der Sonderbeilage „Karriere- und Businessguide“ der Tageszeitung die WELT rät Rechtsanwalt Robert Buchalik Unternehmern zu frühzeitigem Handeln in der Krise. Insolvenzantragspflichten werden vielfach unterschätzt. Seit der gesetzlichen Neuregelung (01. Januar 2021) besteht auch bei eingetretener Überschuldung eine Insolvenzantragspflicht.

Bei Nichtbeachtung drohen dem Unternehmer persönliche Haftungsrisiken. Robert Buchalik empfiehlt den Verantwortlichen zu handeln, bevor es überhaupt zu einer ernsthaften Schieflage kommt. Dann hat das Unternehmen noch verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Rettung, wie z. B. das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz), welches eine Entschuldung ohne ein Insolvenzverfahren ermöglicht. Frühzeitiges Handeln bringt den Unternehmen etliche Vorteile.

Sie können sich für die Eigenverwaltung oder für ein Schutzschirmverfahren entscheiden. Bei einem Eigenverwaltungsverfahren wird kein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt, sondern ein Sachwalter, der lediglich eine Überwachungsfunktion innehat. Wichtige Entscheidungen bleiben in der Hand der bisherigen Geschäftsführung. Wenn das Unternehmen bereits vor einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellt, kann es sich auch für ein Schutzschirmverfahren entscheiden. Neben der guten Reputation einer Insolvenz unter einem „Schutzschirm“, darf die Geschäftsleitung in diesem Falle den Sachwalter bestimmen bzw. „mitbringen“.

Rechtsanwalt Robert Buchalik rät Unternehmern dazu, sich bei jedem Verfahren qualifiziert beraten zu lassen.

Robert Buchalik

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Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt Robert Buchalik

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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