Über die Vor- und Nachteile des Verfahrens Planinsolvenz in Eigenverwaltung wird derzeit viel diskutiert. Professionell vorbereitet und begleitet sowie Geeignetheit des Unternehmens vorausgesetzt, ist der Erfolg wahrscheinlich. Nicht unterschätzt werden darf dabei aber die Rolle der Banken und Lieferanten. Beide Seiten haben die Möglichkeit, eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung zu verhindern: Die Lieferanten, weil Sie über den einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt die Verfügung über die Ware und die Forderungen meist verhindern können, und die Banken, weil sie über Sicherungsübereignung oder Forderungsabtretung die gleichen Rechte haben.

 

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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