rs systems+ GmbH und Rene Schindler – BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 10.01.2023 die Einstellung des unerlaubten betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

I. Zum Hintergrund der rs systems+ GmbH

Herrn René Schindler ist vielen Anlegern als ehemaliger Geschäftsführer der bc connect GmbH bekannt. In der vom 11.01.2023 veröffentlichten Mitteilung der BaFin heißt es:

„BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an“.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Rene Schindler mit Bescheid vom 10. Januar 2023 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.

Rene Schindler hat über die faktisch von ihm geleitete rs systems+ GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, auf der Grundlage von „Rückführungsvereinbarung[en]“ in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.

Die Einstellungsanordnung vom 10. Januar 2023 verpflichtet Rene Schindler, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen. Der rs systems+ GmbH wurde mit Bescheid vom 10. Januar 2023 ebenfalls die Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.“

Ähnlich war die BaFin im Fall der inzwischen insolventen bc connect GmbH vorgegangen. In der Mitteilung der BaFin vom 23.12.2021 hieß es:
bc connect GmbH, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der bc connect GmbH mit Bescheid vom 25. November 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die bc connect GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichten die bc connect GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“

Die BaFin gibt an, dass Herr Schindler und die rs systems+ GmbH  das von der bc connect GmbH ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft weiter fortgeführt haben sollen.

II. Was bedeutet die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung für die Anleger?

Herrn René Schindler sowie der rs systems+ GmbH ist die Entgegennahme von unbedingt rückzahlbaren Geldern verboten. Außerdem sind sie verpflichtet, allen Anlegern das investierte Geld zurückzuzahlen.

Der noch nicht bestandskräftige, aber vollziehbare Bescheid der BaFin kann nur erfüllt werden, wenn die vorhandenen Geldmittel die bei den Anlegern eingesammelten Gelder übersteigen. Sollte die Beteiligten von den Anlegern mehr Geld eingesammelt haben, als sie derzeit zu zahlen imstande sind, könnte dies den Insolvenzgrund der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit darstellen.

III. Was rate ich betroffenen Anlegern?

Anlegern rate ich, schon jetzt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung der anlegerseits bestehenden Ansprüche sollte vorbereitet werden. Zudem ist eine Bündelung der Interessen regelmäßig angezeigt.

IV. Kostenlose Erstberatung

Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtschutzversicherung. Wir gewährleisten Ihnen volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.

Über den Autor

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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