• 92 Arbeits­plät­ze blei­ben erhalten

Osna­brück. 22. Janu­ar 2018. Apo­the­ker Lars Cru­si­us aus Osna­brück kann auf­at­men. Im August 2015 stell­te er für sei­ne Apo­­the­ken-Grup­­pe einen Insol­venz­an­trag in Eigen­ver­wal­tung. Nun hat das Amts­ge­richt Osna­brück Anfang des Jah­res das Ver­fah­ren auf­ge­ho­ben. Die Sanie­rung unter Insol­venz­schutz ist damit erfolg­reich been­det. Von den rund 100 Arbeits­plät­zen konn­ten immer­hin 92 Arbeits­plät­ze erhal­ten blei­ben. Die Atlas Apo­the­ke und die Apo­the­ke am MHO gin­gen wäh­rend des Ver­fah­rens in neue Hän­de über. Die Medi­Park Apo­the­ke wird wei­ter­hin von Lars Cru­si­us betrieben.

„Erst die Eigen­ver­wal­tung hat mir die Mög­lich­keit gege­ben, mich mit mei­nen Gläu­bi­gern über einen Schul­den­schnitt zu ver­stän­di­gen. Ich bin sehr froh über die­se Mög­lich­keit, die es erst seit 2012 gibt. Mein Dank geht an alle Betei­lig­ten, die durch ihre Unter­stüt­zung zu die­sem Ergeb­nis bei­getra­gen haben. Die Eini­gung mit den Gläu­bi­gern und die Auf­he­bung mei­ner Eigen­ver­wal­tung gibt mei­ner Fami­lie und mir die Chan­ce, neu anzu­fan­gen“, erklärt Lars Crusius.

Cru­si­us hat­te die Apo­the­ken im Juni 2009 im Paket gekauft. Die Anlauf­kos­ten waren dabei die größ­te Her­aus­for­de­rung. Letzt­end­lich führ­ten jedoch die regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben und erheb­li­che Ein­spa­run­gen im Gesund­heits­we­sen sowie unren­ta­ble Inves­ti­tio­nen in apo­the­ken­na­he Dienst­leis­tun­gen zur wirt­schaft­li­chen Schief­la­ge. Dazu kommt die in Osna­brück höchs­te Apo­the­ken­dich­te in Deutschland.

„Die ers­ten Sanie­rungs­maß­nah­men, die wir vor dem Insol­venz­ver­fah­ren durch­führ­ten, erreich­ten nicht die erfor­der­li­chen Ein­spa­run­gen und ein Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren kam nicht in Betracht“, so Apo­the­ker Cru­si­us. Die Regel­in­sol­venz bedeu­tet für den Apo­the­ker nicht nur den Ver­lust sei­nes Unter­neh­mens, son­dern oft auch die Ver­nich­tung sei­ner Exis­tenz­grund­la­ge, da ihm die Ent­zie­hung der berufs­recht­li­chen Zulas­sung droht. Des­halb ent­schied sich Lars Cru­si­us für ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Die­ses Ver­fah­ren steht für eine Fort­füh­rung der Apo­the­ke und für deren Erhalt mit und vor allem für den Apotheker.

In der Eigen­ver­wal­tung führt der Schuld­ner sei­ne Sanie­rung selbst durch. Anstatt eines Insol­venz­ver­wal­ters wird ein Sach­wal­ter bestellt, der das Ver­fah­ren und den Schuld­ner über­wacht. Als Sach­wal­te­rin wur­de vom Insol­venz­ge­richt Osna­brück Rechts­an­wäl­tin Anna Kule­ba von der Kanz­lei Schoofs & Part­ner aus Osna­brück bestellt. „In einer Apo­the­ken­in­sol­venz ist der Sach­wal­ter lei­der recht­li­chen Gren­zen und Hin­der­nis­sen aus­ge­setzt. So droht bei einem Wech­sel in das Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren die Schlie­ßung der Apo­the­ken, was einer Wert­ver­nich­tung gleich­kommt. Die Her­aus­for­de­rung bestand dar­in, den best­mög­li­chen Kom­pro­miss zwi­schen den Gläu­bi­ger­in­ter­es­sen an einer höchst­mög­li­chen Befrie­di­gung und dem natür­li­chen Inter­es­se des Schuld­ners an einer Sanie­rung mit anschlie­ßen­dem Schul­den­er­lass her­zu­stel­len. Vor die­sem Hin­ter­grund ist nach­voll­zieh­bar, war­um das Ver­fah­ren unter Umstän­den nicht kurz­fris­tig abge­schlos­sen wer­den kann“, so Anna Kuleba.

Wäh­rend der Eigen­ver­wal­tung wur­de Lars Cru­si­us zudem von den Rechts­an­wäl­ten und den betriebs­wirt­schaft­li­chen Bera­tern des Düs­sel­dor­fer Bera­tungs­un­ter­neh­mens Buch­a­lik Bröm­me­kamp beglei­tet. Das gemein­sam ent­wi­ckel­te Sanie­rungs­kon­zept sieht eine Zen­tra­li­sie­rung des Ein­kaufs, den stär­ke­ren ver­trieb­li­chen Kon­takt zu den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten sowie die Tren­nung von apo­the­ken­na­hen Dienst­leis­tun­gen vor. Dem Kon­zept, dass auch die Ent­schul­dung der Apo­­the­ken-Grup­­pe auf­zeigt, hat­ten die Gläu­bi­ger zuge­stimmt. „Ich freue mich sehr, dass wir die Apo­the­ken fort­füh­ren und die Arbeits­plät­ze erhal­ten konn­ten. Das Ergeb­nis des Ver­fah­rens stellt auch für die Kun­den und Gläu­bi­ger die best­mög­li­che Lösung dar“, so Fritz Raben­horst, Pro­jekt­lei­ten­der Rechts­an­walt von Buch­a­lik Brömmekamp.

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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