Sanierung der UDI Gruppe schreitet voran

Wichtige Sanierungsziele im vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erreicht

Chemnitz/Nürnberg/Wertheim/Düsseldorf, 02.09.2021. Die Sanierung der UDI Gruppe schreitet voran. Das Amtsgericht Leipzig hat nun über acht Emittentinnen von Nachrangdarlehen aus den Jahren 2011 bis 2015 die beantragten Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind die Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins II bis IX der Emittentinnen UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG und UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG.

Anlass der Insolvenzanträge waren mehrere Abwicklungsanordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den von diesen Gesellschaften emittierten Nachrangdarlehen. Hintergrund war eine veränderte, neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu qualifizierten Nachrangklauseln. Anlässlich der höchstrichterlichen Überprüfung von Finanzinstrumenten anderer Marktteilnehmer hatte der BGH die Anforderungen an die Ausformulierung und Darstellung von qualifizierten Nachrangklauseln deutlich angehoben. Die BaFin hatte daraufhin die Nachrangdarlehen auch der UDI-Emittentinnen geprüft und die dort verwendeten Nachrangklauseln als unzureichend eingestuft.

Da die Emittentinnen die Gelder langfristig in Energieprojekte ausgereicht hatten, führte die Abwicklungsanordnung der BaFin unvermeidlich in Insolvenzverfahren. Rainer Langnickel, der die UDI-Gruppe mit seiner Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH mit dem Ziel der weiteren Restrukturierung und Sanierung im Oktober 2020 übernommen hatte und seitdem leitet, hatte zunächst Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Auf freiwilliger Basis hatte Langnickel dem Gericht mit Antrag auf das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zudem einen Gläubigerausschuss vorgeschlagen, um die Transparenz zu steigern und die Gläubiger im Verfahren einzubeziehen.

Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung konnten bereits zahlreiche Sanierungsziele umgesetzt werden. Dank des initiierten Gruppenverfahrens und des gemeinsamen Gruppengerichtsstandorts wurde ein einheitlicher, verfahrensübergreifend abgestimmter Sanierungskurs im Interesse der Gläubiger ermöglicht. Zugleich konnten umfangreiche Vorbereitungen des eigentlichen Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden. Insgesamt sparte das vorläufige Insolvenz-verfahren in Eigenverwaltung und das Gruppenverfahren erhebliche Kosten und Aufwände zugunsten der Gläubiger ein. Zudem blieben während der vorläufigen Eigenverwaltung Synergieeffekte innerhalb der Gruppe erhalten.

Rainer Langnickel erläutert: „Aufgrund der bereits erreichten wichtigen Sanierungsziele haben wir uns dazu entschlossen, mit der Eröffnung der Insolvenz-verfahren den Antrag auf Eigenverwaltung zurückzunehmen.“ Zugleich trägt die Geschäftsführung damit dem Anlegerinteresse im weiteren Verfahren vollumfänglich Rechnung, da somit im weiteren Verfahren Emittentinnen und die von diesen finanzierten, nicht insolventen UDI-Projektgesellschaften nicht von derselben Konzernleitung vertreten werden.

Zum Insolvenzverwalter wurde der zuvor als vorläufiger Sachwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner (Kanzlei WallnerWeiß) bestellt. Die von Rainer Langnickel geführte UDI Gruppe hatte zuvor im vorläufigen Verfahren mit dem Generalbevollmächtigten Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Sebastian Braun LL.M (Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky Braun) und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski (Kanzlei Buchalik Brömmekamp) die vorläufige Eigenverwaltung durchgeführt.

Das UDI-Management kann sich zudem mit Eröffnung der Regelinsolvenzverfahren dem Ziel widmen, bei weiteren UDI-Emittentinnen von Nachrangdarlehen eine wirtschaftlich für Anleger und Gläubiger vorteilhaftere außergerichtliche Sanierung anzubieten. Zugleich konnten bereits bei einigen operativ tätigen Gesellschaften der UDI-Gruppe im ersten Halbjahr 2021 Verbesserungen im Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erreicht werden.

Im Rahmen der Sanierungsbemühungen wurden zudem für zwei Biogas-Gesellschaften im Rahmen des Gruppenverfahrens Insolvenzanträge gestellt. Für die Gesellschaft der Biogasanlage Barlebenwurde bereits am 29.07.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Biogasanlage Barleben konnte dank einer bereits seit Herbst 2021 durch das UDI-Management vorbereiteten Verkaufs unmittelbar nach Eröffnung veräußert und für die Gläubiger Gelder gesichert werden. Dadurch ist auch der weitere Betrieb der Biogasanlage gesichert. Für die Gesellschaft des Projekts Kreiensen wurde die vorläufige Eigenverwaltung am 31.08.2021 angeordnet. Beide Projekte befinden sich weder im Eigentum der UDI-Gruppe noch wurden die beiden Anlagen in den letzten Jahren von der UDI Gruppeoperativ betrieben. D.h., die technische und kaufmännische Betriebsführung war hier auf Beschluss der jeweiligen Eigentümer an dritte Dienstleister ausgelagert. Die UDI-Gruppe stellte mit der Komplementärin bei beiden KG-Gesellschaften lediglich die Geschäftsführung.

Über UDI
Über die von der UDI-Gruppe seit 1998 vermittelten Finanzinstrumente konnten zahlreiche von der UDI-Gruppe und meist von Dritten entwickelte Projekte realisiert werden: In Summe 383 Windenergieanlagen, 46 Biogasanlagen und etwa 90 Solarprojekte sowie mehrere nachhaltig gebaute Immobilien. Dabei wurden zum Teil Renditen für Anleger erzielt, die über den ursprünglichen Prognosen lagen. Insgesamt haben knapp 20.000 Kapitalanleger etwa 0,6 Milliarden Euro in KG-Fonds, Vermögensanlagen und Wertpapiere investiert. Viele Finanzinstrumente konnten bereits erfolgreich zurückgezahlt werden. Nachrang-darlehen wurden im Zeitraum 2011 bis 2018 emittiert und vermittelt. Seither wurde das Blind-Pool-Konzept von Nachrangdarlehen zugunsten des Vertriebs von projektbezogenen Wertpapieren abgelöst. Zudem ist die UDI GmbH seither ein vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten (Wertpapieren, Vermögens- und Kapitalanlagen etc.) ausschließlich im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung des Wertpapierinstituts Effecta GmbH, Florstadt, tätig. Seit der Übernahme der UDI-Gruppe durch Rainer Langnickel im Oktober 2020 wird der zuvor gestartete Sanierungsprozess konsequent vorangetrieben und die Unternehmensgruppe neu ausgerichtet.

Über Reinhart Kober Großkinsky Braun – RKGB
RKGB ist eine überregional tätige wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei. Der Namenspartner Dr. Sebastian Braun wurde in über 600 Insolvenzverfahren von verschiedenen Gerichten selbst zum Insolvenzverwalter bestellt und ist ferner darüber hinaus in zahlreichen Verfahren als CRO (Chief Restructuring Officer) in Eigenverwaltungsverfahren sowie im Bereich der außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierungsberatung bundesweit umfangreich und ausschließlich seit über 15 Jahren tätig und hat zahlreiche Insolvenzplanverfahren erfolgreich durchgeführt. Herr Dr. Braun ist mehrere Jahre in der bundesweit tätigen Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter tätig gewesen und hat dort zahlreiche Insolvenzverfahren und Konzerninsolvenzverfahren jedweder Größenordnung mit internationalem Bezug bearbeitet.

Über Buchalik Brömmekamp
Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Die Kanzlei hat bisher mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung – kurz ESUG – erfolgreich beraten.
Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, geprüfter ESUG Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp vertritt seit über 13 Jahren sowohl Emittentinnen als auch Investoren erfolgreich im Kapitalmarkt- sowie Insolvenzrecht.

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