Der Sanie­rungs­be­ra­ter im Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung – was zeich­net ihn aus?

In einer wirt­schaft­li­chen Schief­la­ge wächst die Belas­tung für die Geschäfts­füh­rung in erheb­li­chem Umfang. Nicht nur das Tages­ge­schäft ist zu erle­di­gen, son­dern auf­grund des schwin­den­den Ver­trau­ens müs­sen auch die wich­tigs­ten Stake­hol­der bei ihren Fra­gen abge­holt und von den geplan­ten Schrit­ten des Sanie­rungs­we­ges über­zeugt wer­den. Die recht­zei­ti­ge Hin­zu­zie­hung eines insol­venz­rechts­er­fah­re­nen Sanie­rungs­be­ra­ters als CRO, Sanie­rungs­ge­schäfts­füh­rer oder Gene­ral­be­voll­mäch­tig­ter hat sich dabei oft­mals als sehr hilf­reich erwie­sen, um ein betrof­fe­nes Unter­neh­men wie­der in ruhi­ge Fahr­was­ser zu brin­gen. Wel­che Anfor­de­run­gen sind an einen Sanie­rungs­be­ra­ter zu stellen?

Was zeich­net einen „guten“ Sanie­rungs­be­ra­ter aus?

Eine sol­che Per­son ver­eint in der Regel fach­li­che Exper­ti­se, Füh­rungs­er­fah­rung, Durch­set­zungs­ver­mö­gen und Sozi­al­kom­pe­tenz. Denn es ist erfor­der­lich, dass der Sanie­rungs­be­ra­ter selbst­be­wusst, neu­tral und mit Ent­schlos­sen­heit den aus­ge­ar­bei­te­ten Sanie­rungs­plan zügig und ziel­ori­en­tiert umsetzt.

Was sind die beson­de­ren Anfor­de­run­gen an einen Sanie­rungs­be­ra­ter in einem ESUG-Verfahren?

Die Sanie­rung eines Unter­neh­mens in einem ESUG-Ver­­­fah­­ren ist eine sehr facet­ten­rei­che Ange­le­gen­heit und anspruchs­vol­le Auf­ga­be, da neben der ope­ra­ti­ven Geschäfts­füh­rung, auch betriebs­wirt­schaft­li­che, juris­ti­sche und kom­mu­ni­ka­ti­ve The­men par­al­lel und alle­samt erfolg­reich bear­bei­tet wer­den müssen.

Wel­che Vor­tei­le hat ein Sanie­rungs­be­ra­ter gegen­über der Geschäftsführung?

Es ver­steht sich von selbst, dass die bis­he­ri­ge Unter­neh­mens­füh­rung spä­tes­tens durch die Ein­lei­tung des Insol­venz­ver­fah­rens in Eigen­ver­wal­tung emo­tio­nal sehr stark belas­tet ist. Dar­über hin­aus sind die bis­he­ri­gen Orga­ne des insol­ven­ten Unter­neh­mens in der Regel für ein sol­ches Ver­fah­ren nicht aus­ge­bil­det und/oder erfah­ren genug und es feh­len die erfor­der­li­chen Spezialkenntnisse.

Der hin­zu­ge­zo­ge­ne Sanie­rungs­be­ra­ter kann − anders als die bis­he­ri­ge Geschäfts­füh­rung − unbe­las­tet an die Sache her­an­ge­hen und auch neu­tral und kon­se­quent unan­ge­neh­me The­men durch­set­zen. Oft­mals geht näm­lich eine Restruk­tu­rie­rung in einem Insol­venz­ver­fah­ren mit For­de­rungs­ver­zich­ten von Kun­­den- und Lie­fe­ran­ten sowie einem Per­so­nal­ab­bau einher.

Der Sanie­rungs­be­ra­ter ist zudem für die Ver­gan­gen­heit nicht ver­ant­wort­lich. Dies ermög­licht es ihm, Pro­ble­me mit allen am Ver­fah­ren betei­lig­ten Per­so­nen­krei­sen unvor­ein­ge­nom­men und auf Augen­hö­he gemein­sam dis­ku­tie­ren und am Ende lösen zu können.

Trans­pa­renz und Kom­mu­ni­ka­ti­on als Basis einer erfolg­rei­chen Sanierung

Vor allem Kre­dit­in­sti­tu­te befür­wor­ten den Ein­satz eines exter­nen Sanie­rungs­be­ra­ters in der Eigen­ver­wal­tung, da regel­mä­ßi­ge Reportings im gericht­li­chen Restruk­tu­rie­rungs­pro­zess sowohl dem Gericht als auch den Ban­ken gegen­über erfor­der­lich sind.

So ist gewähr­leis­tet, dass man auf Augen­hö­he dis­ku­tie­ren und Ent­schei­dun­gen auch hin­ter­fra­gen kann. Denn in der Eigen­ver­wal­tung ist eine voll­stän­di­ge Trans­pa­renz und offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on der Grund­pfei­ler einer letzt­end­lich erfolg­rei­chen Sanierung.

Das Ergeb­nis: Zukunfts­fä­hig­keit und Ver­trau­en in das Unternehmen

Wenn das Ver­fah­ren abge­schlos­sen ist, ver­lässt der Sanie­rungs­be­ra­ter in der Regel wie­der das Unter­neh­men. Was bleibt, ist ein sanier­tes Unter­neh­men mit einem zukunfts­fä­hi­gen Geschäfts­mo­dell ohne Alt­las­ten und das zurück­ge­won­ne­ne Ver­trau­en bei allen Stakeholdern.

Fazit

Die Sanie­rung im Insol­venz­ver­fah­ren unter Eigen­ver­wal­tung (ESUG) ist Team­ar­beit.  Lei­ten soll­te das Team ein erfah­re­ner Sanie­rungs­be­ra­ter als CRO, Sanie­rungs­ge­schäfts­füh­rer oder Gene­ral­be­voll­mäch­tig­ter, um den Sanie­rungs­er­folg nach­hal­tig zu sichern.

Über den Autor

Asses­sor jur. Vol­ker Schreck

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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