Service Seiten Finanzen Steuern Recht: Klug agieren in der Eigenverwaltung

Effizienzprogramme, Arbeitsplatzabbau und Standortschließungen – nach dem jahrelangen Höhenflug der deutschen Wirtschaft rückt die Krise immer näher. Die mittelständischen Unternehmen reagieren mit harten Maßnahmen und stehen vor schweren Zeiten. Droht sogar eine Insolvenz, können Unternehmer auch den Weg einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung gehen. Dabei bleibt die Geschäftsführung am Ruder und führt die Sanierung selbstständig und ohne Insolvenzverwalter durch. Das originäre Ziel ist die Erhaltung des Unternehmens. Vier Beispiele aus der Praxis zeigen, wie das funktioniert.
Robert Buchalik

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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