In den letzten Jahren hat sich die Bereitschaft zu Haftungsklagen gegen Manager erhöht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Jasper Stahlschmidt ist davon überzeugt, dass sich dieser Trend durch das neue StaRUG Gesetz weiter fortsetzen wird. In vielen Insolvenzverfahren werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt vermehrt Haftungsansprüche an die Geschäftsführung geprüft und oftmals erfolgreich geltend gemacht. Durch die Gesetzesänderung findet nun ein Paradigmenwechsel statt. Die Pflichten der Geschäftsführung werden quasi vorverlagert. Ein Haftungsrisiko besteht nicht erst, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, sondern sobald absehbar ist, dass eine wirtschaftliche Krise droht. Ab diesem Zeitpunkt muss die Geschäftsführung dokumentieren, dass sie alle möglichen Sanierungsoptionen in Erwägung gezogen und ausgelotet hat. Ist dies nicht der Fall, entsteht ein erhebliches Haftungsrisiko.