StaRUG: Noch mehr Haftungsrisiken gegen Manager?

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In den letzten Jahren hat sich die Bereitschaft zu Haftungsklagen gegen Manager erhöht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Jasper Stahlschmidt ist davon überzeugt, dass sich dieser Trend durch das neue StaRUG Gesetz weiter fortsetzen wird. In vielen Insolvenzverfahren werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt vermehrt Haftungsansprüche an die Geschäftsführung geprüft und oftmals erfolgreich geltend gemacht. Durch die Gesetzesänderung findet nun ein Paradigmenwechsel statt. Die Pflichten der Geschäftsführung werden quasi vorverlagert. Ein Haftungsrisiko besteht nicht erst, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, sondern sobald absehbar ist, dass eine wirtschaftliche Krise droht. Ab diesem Zeitpunkt muss die Geschäftsführung dokumentieren, dass sie alle möglichen Sanierungsoptionen in Erwägung gezogen und ausgelotet hat. Ist dies nicht der Fall, entsteht ein erhebliches Haftungsrisiko.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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