StaRUG: Warum haften Manager verschärft?

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Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) sieht eine strukturierte Sanierung in Eigenregie und eine Verschärfung der Managerhaftung vor. Widersprechen sich die beiden Ziele nicht? Dr. Utz Brömmekamp stellt im Interview mit Businesstalk am Kudamm klar, dass das Gegenteil der Fall ist. Dem Unternehmer wird durch dieses neue Verfahren schon außerhalb der Insolvenz gestattet, in die Rechte der Gläubiger einzugreifen, um eventuelle Sanierungschancen erkennen zu können. Der Unternehmer muss seinen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen und bei Fehlern dementsprechend haften. Dr. Brömmekamp sieht diese Haftung als logische Konsequenz an.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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