Die Anleihegläubiger der im Jahr 2008 von der TOPHEDGE AG ausgegebenen 9 %-Anleihe (ISIN: DE000A0SLZ91, WKN: A0SLZ9) haben die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. August 2018 einstimmig zur gemeinsamen Vertreterin gewählt.

Die gemeinsame Vertreterin wird die Ansprüche der Anleihegläubiger anmelden und diese im Insolvenzverfahren vertreten. Das Emissionsvolumen der ursprünglich über 2 Mio. Euro ausgegebenen Anleihe wurde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um ein Vielfaches erhöht; zuletzt betrug das Volumen 13.527.000,00 Euro. Anleihegläubiger der vorgenannten Anleihe können sich bei der gemeinsamen Vertreterin über den Stand des Insolvenzverfahrens unter ed.pm1768577885akemm1768577885orb-k1768577885ilahc1768577885ub@eg1768577885dehpo1768577885t1768577885 informieren, wenn sie zuvor die Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges nachweisen.

Für die weitere im Jahr 2013 von der Insolvenzschuldnerin emittierte 7,5 %-Anleihe (ISIN: DE000A1R01Y0, WKN: A1R01Y) wurde kein gemeinsamer Vertreter bestellt, sodass diese Gläubiger, wenn sie am Insolvenzverfahren teilnehmen wollen, ihre Forderungen selbst anmelden müssen.

Anleihegläubiger, der 7,5 %-Anleihe, die ihre Forderungen anmelden lassen wollen, bietet die Kanzlei Buchalik Brömmekamp die Anmeldung gegen ein Pauschalhonorar an. Was müssen diese Gläubiger tun?

  1. Diese Anleihegläubiger sollten einen sog. Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie die Inhaberschaft nachweisen können.
  2. Den Auftrag zur Anmeldung der Forderung sowie weitere Informationen finden Anleihegläubiger unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/aktuelle-verfahren/tophedge-ag

Weitere Termine:

  • Forderungsanmeldung bis zum 31. August 2018: Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger der TOPHEDGE AG i.I. aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31. August 2018 anzumelden. Später angemeldete Forderungen werden ebenfalls berücksichtigt, für diese wird das Gericht aber voraussichtlich eine „Nachmeldegebühr“ in Höhe von 20 Euro erheben.
  • Berichts- und Prüftermin findet am 21. September 2018 statt: Im Berichts- und Prüftermin wird der Insolvenzverwalter über das bisherige Verfahren berichten und einen Ausblick über das weitere Insolvenzverfahren geben. Zudem werden die bisher angemeldeten Forderungen geprüft.

 

Über Buchalik Brömmekamp

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Seit über zehn Jahren vertreten Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt (Fachanwalt für Insolvenzrecht) sowie Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gern per E-Mail: ed.pm1768577885akemm1768577885eorb-1768577885kilah1768577885cub@n1768577885egaln1768577885alati1768577885pak1768577885, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf in Verbindung.

Besuchen Sie uns auch gerne unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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