UDI Energie Festzins VI strebt Planinsolvenz in Eigenverwaltung an

Chemnitz, 30. April 2021. Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG mit Sitz in Chemnitz, Emittentin eines Nachrangdarlehens zur Finanzierung verschiedener Energie-Projektgesellschaften, hat am 19. April 2021 beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Leipzig hat diesem Insolvenzantrag nun zugestimmt und Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner von der auf Unternehmenssanierungen spezialisierten Kanzlei WallnerWeiß zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft Festzins Verwaltung Ost 1 UG, Rainer J. Langnickel, bleibt somit im Amt. Er hatte diese und zahlreiche weitere Gesellschaften vor wenigen Monaten, im Oktober 2020, zur Fortführung der Strukturierung mit seiner Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH übernommen.

Die Beteiligungen von Dalasy werden von der Galoria Beratungsgesellschaft unterstützt, deren Team seit rund 20 Jahren im Restrukturierungsgeschäft tätig und auf Unternehmen in Sondersituationen spezialisiert ist. Das Sanierungsteam um Rainer Langnickel wird zudem von dem auf Restrukturierungen spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun, LL.M. von der Kanzlei reinhart | kober | großkinsky | braun, der als Generalbevollmächtigter im Rahmen des Planinsolvenzverfahrens tätig ist, und dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski von der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, begleitet.

Ursächlich für die Insolvenz ist die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der rechtlichen Wirksamkeit von qualifizierten Nachrangklauseln, die Wesenskern eines Nachrangdarlehens ist. Die qualifizierte Nachrangklausel ermöglicht es Emittenten bei Abweichungen von der Prognose und fehlender Liquidität, Zahlungen ganz oder teilweise auszusetzen, um so eine Insolvenz zu vermeiden. Deshalb wird dieser Vertragspassus auch als „vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre“ bezeichnet.

Grundsätzlich kann die qualifizierte Nachrangklausel also ein wichtiges Ziel erfüllen: die Vermeidung einer Insolvenz der Nachrangdarlehensnehmerin und somit die Möglichkeit, bei Ausfällen von Erträgen bei der Emittentin die ausgebliebenen Zins- und Rückzahlungen an die Nachrangdarlehensgeber nachzuholen.

Unter Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung hat sich nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Standpunkt gestellt, dass beim Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG die verwendete Nachrangklausel nicht hinreichend den neuen umfangreichen Anforderungen des BGH entspräche und die unverzügliche Abwicklung der Geldanlage angeordnet.

Die Emittentin hat umfangreich Abwehrmöglichkeiten geprüft und Rechtsmittel gegen die Anordnung der Abwicklung eingelegt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen musste die Anordnung der BaFin aber umgehend vollzogen werden. Da die Emittentin die Gelder konzeptionsgemäß langfristig in Energie-Projektgesellschaften ausgereicht hat, in denen diese Gelder in Solar- und Biogasanlagen gebunden sind, konnte sie der Anordnung der BaFin nun nicht entsprechen, alle Gelder umgehend zurückzuzahlen. Somit war sie gezwungen, Insolvenz anzumelden.

Ziel des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung ist es nun, die Anleger vor einem Totalverlust der Kapitalanlage zu bewahren, ihre Interessen zu wahren und Mitsprache zu ermöglichen. Dazu hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.

Über UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ist Emittentin eines Nachrangdarlehens zur Finanzierung verschiedener Energie-Projektgesellschaften.

Kontaktdaten: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz (vertreten durch die Komplementärin Festzins Verwaltung Ost 1 UG, Promenadenstr. 3, 09111 Chemnitz, Tel. 0371 44467914).

Über Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Sanierung und Restrukturierung ist Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei angeboten. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet Buchalik Brömmekamp ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung – kurz ESUG –  erfolgreich beraten.

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