Unsere Wirtschaft (IHK Lüneburg-Wolfsburg): So gelingt der Weg aus der Insolvenz

Zwischenzeitlich steht der Bericht zur Evaluation des ESUG auch öffentlich zur Verfügung. Zusammenfassend kommt das Expertenteam zu dem Ergebnis, dass eine Abkehr vom ESUG, insbesondere eine grundlegende Umgestaltung der 2011 reformierten Eigenverwaltung als zentralem Baustein der Reform, weder durch die Befragungsergebnisse noch durch die rechtswissenschaftliche Bewertung empfohlen wird. Die Evaluation zeigt zwar Korrektur- und Ergänzungsbedarf in Bezug auf einige, allerdings durchaus gewichtige Regelungspunkte sowie Einzelfragen auf. Die Rückkehr zum früheren Recht sehen die Experten aber nicht veranlasst, ebenso wenig wie die Bundesregierung. Die Befragung hat vielmehr ergeben, „ dass das ESUG in der Summe die Erwartungen eher erfüllt hat “.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Robert Buchalik

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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