Mit Abschaffung der (ur)alten Konkursordnung und Einführung der Insolvenzordnung Anfang 1999 wurde erstmals ein echtes Sanierungsinstrument gesetzlich implementiert, das eine Alternative zur schlichten Liquidation eines insolventen Unternehmens darstellen sollte. Das dort verortete Insolvenz planverfahren in Eigenverwaltung fristete zunächst ein Schattendasein, bis es durch einige gesetzliche Anpassungen in dem am 1. März 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) zu einem verlässlichen und erfolgreichen Sanierungsinstrument gereift ist.

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Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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