Das Amts­ge­richt Bre­men hat mit Beschluss vom 22.07.2020 über das Ver­mö­gen der vor­mals unter Dol­phin Capi­tal GmbH fir­mie­ren­den Gesell­schaft das vor­läu­fi­ge Insol­venz­ver­fah­ren ange­ord­net und Herrn Pro­fes­sor Dr. Hölz­le von der Kanz­lei Görg zum vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter bestellt.

Seit meh­re­ren Jah­ren wird über die Dol­phin Capi­tal / Ger­man Pro­per­ty kri­tisch berich­tet. Über soge­nann­te Pro­jekt­ge­sell­schaf­ten soll­ten denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de saniert und zeit­nah ver­kauft wer­den. Das Geld für den Kauf sowie die Sanie­rung soll­ten Anle­ger, die über­wie­gend aus dem Aus­land stam­men, finan­zie­ren. Ins­be­son­de­re Inves­to­ren aus Eng­land über­lie­ßen den Gesell­schaf­ten hor­ren­de Beträ­ge (geschätzt wird der Gesamt­scha­den auf rund 1 Mil­li­ar­de €) in Form von soge­nann­ten „loan notes. Die­se „Dar­le­hen“ hat­ten regel­mä­ßig eine Lauf­zeit über meh­re­re Jah­re. Am Ende der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Lauf­zeit soll­te oft der dop­pel­te Inves­ti­ti­ons­be­trag zurück­ge­zahlt wer­den. Schon im Jahr 2019 recher­chier­te und berich­te­te die BBC hier­zu kritisch.

Zahl­rei­che Gemein­den hat­ten in der Ver­gan­gen­heit an die Pro­jekt­ge­sell­schaf­ten der Grup­pe Immo­bi­li­en ver­äu­ßert. Die Sanie­rung soll­te durch die jeweils initi­ier­te Pro­jekt­ge­sell­schaft erfol­gen. Auch den Recher­chen der deut­schen Pres­se ist zu ent­neh­men, dass eine Sanie­rung über­wie­gend nicht statt­fand und die erwor­be­nen Immo­bi­li­en wei­ter ver­wahr­los­ten. Ob die Gesell­schaf­ten wei­ter­hin über das ein­ge­sam­mel­te Ver­mö­gen ver­fü­gen ist frag­lich. Berich­ten zufol­ge wur­den seit 2016 kei­ne Jah­res­ab­schlüs­se mehr ver­öf­fent­licht, wes­halb die Wert­hal­tig­keit der For­de­run­gen frag­lich ist.

Die nun­meh­ri­ge Insol­venz der AS Ger­man Pro­per­ty Group GmbH wird wohl nur die Spit­ze „des Eis­ber­ges“ darstellen.

Sowohl das Schick­sal der am Kapi­tal­markt ein­ge­sam­mel­ten Inves­to­ren­gel­der als auch die bereits zum Teil ange­zahl­ten Kauf­prei­se von Kauf­in­ter­es­sen­ten ist mehr als frag­lich. Nicht unwahr­schein­lich ist, dass wei­te­re Insol­ven­zen, auch auf Ebe­ne der Pro­jekt­ge­sell­schaf­ten, fol­gen. Ob es sich hier um ein Schnee­ball­sys­tem handelt, wer­den die wei­te­ren Ermitt­lun­gen — auch des Insol­venz­ver­wal­ters zei­gen, der sich nun­mehr mit dem gesam­ten Fir­men­ge­flecht aus­ein­an­der­set­zen wird.

Inves­to­ren wird sowohl die Bün­de­lung der Ansprü­che als auch die Bera­tung durch einen auf das Kapi­tal­markt­recht und Insol­venz­recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt emp­foh­len. Gera­de zum jet­zi­gen Zeit­punkt bedarf es einer inten­si­ven und umfas­sen­den Recher­che, um die Ansprü­che der Inves­to­ren durch­set­zen zu können.

Seit über zwölf Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren sowohl bei der Abwehr von For­de­run­gen durch den Insol­venz­ver­wal­ter als auch bei der Durch­set­zung von Ansprü­chen geschä­dig­ter Investoren.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Ger­ne bera­ten wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che. Set­zen Sie sich gern per E‑Mail: , per Tele­fon 0211 828977–200 oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düs­sel­dorf, in Verbindung.

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Sascha Borow­ski
Kon­takt Sascha Borowski

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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