Seit gut einem Jahr ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Bis heute haben die Gerichte etwa 250 Eigenverwaltungen (270 a- und 270 b -Verfahren) angeordnet. Und Gläubiger beteiligen sich an der Auswahl der (vorläufigen) Sachwalter und Insolvenzverwalter. Viel ist im zurückliegenden Jahr zum ESUG gesagt und publiziert worden, daher sollen die Resonanzen verdichtet werden: Der INDat-Report hat 100 Praktiker und Beobachter des Insolvenz- und Restrukturierungsgeschehens gebeten, Lob, Kritik, Bestandsaufnahmen, Erwartungen und Befürchtungen, Verbesserungsvorschläge und Erfolgsmeldungen in einem Satz kurz und bündig auf den Punkt zu bringen. Somit ergibt sich aus den pointierten Statements der Verwalter / Sachwalter, Sanierungsberater, Gläubigervertreter, Richter, Sachverständigen der ESUG -Anhörung im Rechtsausschuss und weiteren Verfahrensakteure eine breite Palette der Bewertungen und Einschätzungen, wie das ESUG ankommt und wirkt.

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Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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