Seit gut einem Jahr ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Bis heute haben die Gerichte etwa 250 Eigenverwaltungen (270 a- und 270 b -Verfahren) angeordnet. Und Gläubiger beteiligen sich an der Auswahl der (vorläufigen) Sachwalter und Insolvenzverwalter. Viel ist im zurückliegenden Jahr zum ESUG gesagt und publiziert worden, daher sollen die Resonanzen verdichtet werden: Der INDat-Report hat 100 Praktiker und Beobachter des Insolvenz- und Restrukturierungsgeschehens gebeten, Lob, Kritik, Bestandsaufnahmen, Erwartungen und Befürchtungen, Verbesserungsvorschläge und Erfolgsmeldungen in einem Satz kurz und bündig auf den Punkt zu bringen. Somit ergibt sich aus den pointierten Statements der Verwalter / Sachwalter, Sanierungsberater, Gläubigervertreter, Richter, Sachverständigen der ESUG -Anhörung im Rechtsausschuss und weiteren Verfahrensakteure eine breite Palette der Bewertungen und Einschätzungen, wie das ESUG ankommt und wirkt.

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