Was unterscheidet das deutsche vom niederländischen Sanierungsverfahren?

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Dr. Utz Brömmekamp vergleicht die gesetzliche Neuregelung der Niederlande mit dem StaRUG. Es gibt einige Unterschiede zum deutschen Pendant. Das niederländische Gesetz ist unternehmer- und schuldnerfreundlicher. Zum Beispiel benötigt der Unternehmer bei der Abstimmung mit den einzelnen Gläubigergruppen nur eine Zustimmung von zwei Drittel. In Deutschland ist eine 75prozentige Zustimmung erforderlich. Auch das Überstimmen derjenigen Gläubiger, die mit dem Plan nicht einverstanden sind, ist wesentlich einfacher als hierzulande. Während man in Deutschland eine Mehrheit der Gläubigergruppen benötigt, um die anderen Gruppen zu dominieren, reicht bei unseren Nachbarn schon eine einzige Gruppe aus, um den vorgestellten Plan durchzusetzen. Das Gesetz erlaubt es auch, langlaufende Verträge zu beenden. Auch das ist in Deutschland nicht möglich und macht das Verfahren in den Niederlanden weitaus attraktiver.

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