Eine Insolvenz bedeutet für alle Beteiligten einen Schock und ist für viele eine völlig ungewohnte Situation. Neben der Hoffnung in der Buchbranche, dass KNV mit seinen systemrelevanten Leistungen erhalten bleibt, stellt sich für die von der Insolvenz betroffenen Lieferanten die Frage, wie sie an ihr Geld für bereits gelieferte Ware kommen, welche Risiken mit der Weiterbelieferung verbunden sind und welche weiteren Optionen es gibt.

Für eine rechtliche Bewertung gilt stets die Einschätzung des Einzelfalls und die Notwendigkeit anwaltlicher Begutachtung und Beratung. Die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp vertritt nach eigener Angabe Verlage und Dienstleister bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren der KNV-Gruppe. Jasper Stahlschmidt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Buchalik Brömmekamp beleuchtet im nachfolgenden Fachbeitrag die Insolvenz von KNV unter folgenden Fragestellungen:

  • Die Sicherheit der weiteren Belieferung
  • Praktische Tipps für Verlage und Lieferanten
  • Die Möglichkeiten der Einflussnahme der Verlage im Verfahren
  • Die Chance einer Übernahme des Zwischenbuchhändlers durch die Verlage.

Lesen Sie den kompletten Artikel: KNV-INSOLVENZ – Was Verlage jetzt tun können?

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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