Welche staatlichen Maßnahmen gab es in Deutschland während des ersten Lockdowns 2020?

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Als staatliches Hilfspaket hat die Politik während der ersten Corona Welle 2020 ein Mietmoratorium geschaffen, so Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt. Dieses ermöglichte die vorläufige Aussetzung der Mietzahlungen für die Monate April bis Juni 2020, ohne, dass der Vermieter den säumigen Mieter kündigen durfte. Allerdings musste der Mieter dafür vorweisen, dass er durch die Corona Pandemie einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hatte. Diese „ausgesetzten Mieten“ müssen bis Mitte 2022 zurückgezahlt werden. Ansonsten hat der Vermieter das Recht, den Mieter fristlos zu kündigen.

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