Erndtebrück. 1. Juni 2015. Das Amtsgericht Siegen hat am 1. Juni 2015 das Insolvenzverfahren für das Bauunternehmen Friedrich Müsse GmbH & Co. KG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. „Mit der Verfahrenseröffnung ist ein weiterer, wichtiger Schritt für die Sanierung des Unternehmens erreicht worden“, so Friedrich-Wilhelm Müsse, Geschäftsführer des Unternehmens. Müsse hatte am 12. Dezember 2014 einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Im Spätsommer 2015 soll das Verfahren abgeschlossen sein.

In den ersten Monaten des Kalenderjahres hat das Traditionsunternehmen die Bauvorhaben im Auftragsbestand erstellt und neue Aufträge am Markt akquiriert. „Wir werden, wie in den zurückliegenden Jahren, unsere Bauvorhaben auch in der Zukunft mit unseren qualifizierten Mitarbeitern auf einem hohen technischen Niveau erstellen“, erklärt Stefan Rahrbach, Leiter des Baubetriebs der Friedrich Müsse Bauunternehmung, und weiter, „Die Auftragslage ist sehr gut und alle Mitarbeiter sind auf den Baustellen eingesetzt.“

In dem Verfahren wird Müsse gemeinsam von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp sowie der BWI-Bau GmbH – Institut der Bauwirtschaft (beide Düsseldorf) beraten. Weiterhin unterstützt Sanierungsgeschäftsführer Andreas Schmieg, der von der Düsseldorfer Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp kommt, die Geschäftsführung. „In den nächsten Wochen werden wir einen Insolvenzplan für die Friedrich Müsse Bauunternehmung erstellen, mit dem wir die Zukunft des Unternehmens regeln. Ist dieser Plan vom Gericht geprüft und von den Gläubigern bestätigt, so wird das Unternehmen wieder seinen Platz in der Region einnehmen“, sagt Andreas Schmieg.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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